Markus Hagen

Strafsteuer auf leerstehende Wohnungen

November 2015

Die Forderung nach Strafen für leerstehende Wohnungen ist ein alter Hut, genauso wie das Wissen um die Verfassungswidrigkeit einer solchen Steuer. Wer den Wohnungsmarkt ankurbeln und leerstehende Wohnungen auf den Markt bringen will, braucht Weitblick und Mut.

Die Idee einer Strafbesteuerung von Eigentümern, die ihre Wohnungen nicht vermieten, scheiterte bereits in den 1980er-Jahren in Wien. Der Verfassungsgerichtshof hob das Wiener Wohnungsabgabegesetz auf, da es mit der österreichischen Rechtsordnung nicht in Einklang zu bringen war. Bedauerlicherweise verfügen nicht alle Wohnpolitiker über dieses Basiswissen, würden sie doch sonst nicht immer wieder öffentlich Forderungen nach rechtswidrigen Zwangsabgaben erheben.

Seit Jahren mahnt die VEV, dass die zunehmende Belastung der Vermietung zu einer gefährlichen Entwicklung auf dem Wohnungsmarkt führt. Die Rech-nung wird uns nun mit einem unerwünschten Leerstand präsentiert. Vermieten lohnt sich nicht mehr – die Politik ist ratlos.

Laut aktuellster Studie benötigen wir bis 2031 in Vorarlberg 33.000 zusätzliche Wohnungen. Einige konstruktive Lösungsansätze hat die VEV bereits präsentiert. Ein vor Jahren entwickeltes Modell, bei welchem das Land leerstehende Wohnungen anmietet und zu einem günstigen Mietzins weitergibt, wird derzeit gemeinsam mit dem Land Vorarlberg und der Stadt Dornbirn umgesetzt.

Zudem steht eine dringliche Verländerung des Mietrechts an. Dies nicht, weil die Zersplitterung des Mietrechtes in neun unterschiedliche Gesetze zu begrüßen wäre, sondern schlichtweg deshalb, weil SPÖ und ÖVP mit mehrfachen Novellen bewiesen haben, dass sie außerstande sind, ein vereinfachtes Mietrecht zu schaffen, das die Realität der ländlichen Wohnungsmärkte berücksichtigt und diese entlastet.

Nur mit einem vereinfachten Mietrecht, das die regionale Mentalität und auch das Sicherheitsbedürfnis der Vermieter berücksichtigt, wird es gelingen, die Attraktivität der Anschaffung und Vermietung von Wohnraum wieder zu steigern. Daneben braucht es aber auch steuerliche Investitionsanreize und eine Förderpolitik, die sich wieder mehr auf die Schaffung von Wohnraum und weniger auf die Ökologisierung der Gebäudehülle konzentriert.

Vermieten muss sich wieder lohnen. Das Vermieten wird hingegen vermehrt und zu Recht als zeitliche, administrative und rechtlich riskante Belastung wahrgenommen. In Vorarlberg haben wir zwar erkannt, dass es auf dem Wohnungsmarkt schon langsam zu eng wird, doch bleibt die Vehemenz aus, mit der die beschriebenen Maßnahmen auch auf Bundesebene eingefordert werden müssten. Geschieht dies nicht bald, ist für die Zukunft ein düsteres Bild zu zeichnen.
Grüne und SPÖ fordern, den bestehenden Wohnungsmarkt durch marktfeindliche Höchstmieten noch mehr unter Druck zu setzen, den Kündigungsschutz auszubauen und den Leerstand zu bestrafen. SPÖ und ÖVP arbeiten unter beharrlichem Ausschluss der Vermieter aktuell an einer Mietrechtsnovelle. Die durchgesickerten Informationen verheißen nichts Gutes.

Statt notwendige Investitions­anreize zu schaffen, werden die wenigen beste-henden Anreize durch die am 1. Jänner 2016 in Kraft tretende Steuerreform in Form einer Verringerung von Abschreibungen sogar spürbar eingeschränkt – von den weiteren Belastungen des Immobilienmarkts durch höhere Grund­erwerbsteuern und höhere Immobilienertragsteuern ab nächstem Jahr ganz zu schweigen.

Leider fehlt es an einem wohnpolitischen Gesamtkonzept und an den notwendigen politischen Ambitionen, daran etwas zu ändern.
Verfassungswidrige Strafsteuern helfen uns da nicht weiter.

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