Andreas Dünser

Chefredakteur "thema vorarlberg" (andreas.duenser@themavorarlberg.at)

Vorsitzender des Untersuchungsausschusses Reinhold Einwallner (rechts) – er hatte Michael Ritsch (links) in dieser Funktion beerbt.

Webers frühzeitige Warnung vor einer möglichen Blamage

April 2017

Jahrelang hatte die Opposition um den Untersuchungsausschuss gerungen, die Premiere dann aber in den Sand gesetzt. Dabei belegen nun auch Ausschuss-Dokumente, dass selbst Verfahrensanwalt Karl Weber frühzeitig vor einer möglichen Blamage und vor einem sehr beschränkten Untersuchungsrecht des Hypo-Ausschusses gewarnt hatte.

Insgesamt acht Sitzungen hatte der vom damaligen SPÖ-Chef Michael Ritsch initiierte Hypo-Untersuchungsausschuss gebraucht, um schlussendlich festzustellen, was Juristen wie Peter Bußjäger, der ehemalige Landtagsdirektor, bereits von Anfang an betont hatten: Dass der Ausschuss den entsprechenden Fall erst gar nicht untersuchen kann – wegen Nicht-Zuständigkeit. Denn die Landesverfassung legt fest, dass der Landtag „zur Prüfung behaupteter Missstände in der Verwaltung des Landes“ einen solchen Ausschuss einsetzen kann, und das ist in diesem Fall die entscheidende Einschränkung: Mit der Verwaltung des Landes hat die Hypobank nichts zu tun. Nun zeigt auch der Endbericht zur Causa, dass den Ausschussmitgliedern die Nichtzuständigkeit frühzeitig bekannt gewesen sein muss: Verfahrensanwalt Karl Weber hatte bereits nach der ersten Tagung vor einer möglichen Blamage und vor einem sehr beschränkten Untersuchungsrecht des Hypo-Ausschusses gewarnt. Das belegen die untenstehenden Zitate, die aus zwei Schreiben stammen, die Weber an alle Mitglieder des Hypo-Untersuchungsausschusses gerichtet hatte. Weber lehrt übrigens am Institut für Öffentliches Recht, Staats- und Verwaltungslehre an der Universität Innsbruck.

Aus Webers Brief am 20. Juni 2016

„Die Bundesbehörden dürfen nur zu Fragen der Landesverwaltung bzw. der politischen Verantwortlichkeit der obersten Landesorgane befragt werden. Das gilt auch für die Aktenanforderung. (...) Daher ist etwa die FMA auch nicht verpflichtet, dem V-Ausschuss den gesamten Bericht über die Hypo Vorarlberg zu übermitteln, sondern nur jene Passagen, sofern es solche gibt, die sich auf die Tätigkeit von Landesorganen beziehen. (...) Dies muss in aller Deutlichkeit betont werden, da möglicherweise der Eindruck entsteht, dass durch ein Zugriffsrecht des V-Ausschusses auf Bundesbehörden diese zur umfassenden Auskunft und Aktenvorlage verpflichtet sind.“

„Ich gehe davon aus, dass die zur Mitwirkung verpflichteten Bundesbehörden diese Kompetenzregeln genau kennen. Der U-Ausschuss sollte sich daher von vorneherein die mögliche Blamage ersparen, von den ersuchten Bundesbehörden auf die Kompetenzgrenzen hingewiesen zu werden.“

Aus Webers Brief am 25. Juli 2016

„Gegenstand des Untersuchungsausschusses ist ausschließlich das Verhalten von Mitgliedern der Landesregierung und der Landesverwaltung. Dabei geht es nicht um strafrechtliche oder zivilrechtliche Fragen – diese sind von der Justiz zu klären –, sondern ausschließlich um die Frage der politischen Verantwortlichkeit. Anders als beim Hypo-Ausschuss des Nationalrats, der im Übrigen auf der Grundlage gänzlich anderer Rechtsvorschriften arbeiten kann, sind Fragen der Bundesverwaltung dem Landtag nicht zugänglich. Das bezieht sich auf Tätigkeit der FMA, der Staatsanwaltschaft, sowie anderer Bundesbehörden. Auch steht dem Untersuchungsausschuss kein Recht zu, Angelegenheiten der internen Vorgänge in der Hypo-Bank zu untersuchen. Auch stellen Datenschutz und Bankgeheimnisse weitere Schranken der Tätigkeit des Untersuchungsausschusses dar. Selbstverständlich kann der Untersuchungsausschuss auch Bundesbehörden befragen, jedoch nur im Hinblick auf ihre Kenntnis von Fakten, die im Zusammenhang mit der politischen Verantwortlichkeit des Landes stehen. Aus meiner Sicht ist also das Untersuchungsrecht dieses Ausschusses sehr begrenzt.“
Übrigens steht im abschließenden Bericht zum Hypo-Untersuchungsausschuss, verfasst vom Vorsitzenden Reinhold Einwallner – er hatte Michael Ritsch in dieser Funktion beerbt – übrigens folgende Conclusio: „Für den ‚Reputationsschaden‘ der Hypo-Vorarlberg, welcher durch die Veröffentlichung der Panama-Papers entstanden ist, kann der Untersuchungsausschuss des Vorarlberger Landtages nicht verantwortlich gemacht werden.“

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