Wirklich eine Blamage

Zwei Jahrzehnte lang haben Oppositionspolitiker im Land um den Untersuchungsausschuss als Minderheitenrecht gerungen, die politischen Erben dessen hart erkämpfte Premiere dann aber zur Farce verkommen lassen – das Thema der Untersuchung war falsch gewählt, der Ausschuss scheiterte an seiner Nichtzuständigkeit. Und das kläglich. Thema verfehlt, setzen, Fünf, heißt es da in der Schule. Eine kleine Nachlese ist allerdings noch angebracht: Nachträglich veröffentlichten Berichten ist zu entnehmen, dass auch Karl Weber, der Verfahrensanwalt, Michael Ritsch und Konsorten frühzeitig von der Nichtzuständigkeit des Ausschusses in Kenntnis gesetzt hatte. Universitätsprofessor Weber tat dies schriftlich, bereits nach der ersten Sitzung, unter anderem mit folgendem schönen Satz: „Der U-Ausschuss sollte sich daher von vornherein die mögliche Blamage ersparen, von den ersuchten Bundesbehörden auf die Kompetenzgrenzen hingewiesen zu werden.“ Und wenn man jetzt annimmt, dass die Ausschussmitglieder Webers Schreiben sinnerfassend gelesen haben, dann bleibt eigentlich nur ein Schluss übrig: Ritsch, der damalige Vorsitzende des Gremiums, hat den Ausschuss im Wissen fortgesetzt, dass es inhaltlich zwar nichts, aber medial viel zu erreichen gibt. Politik.