Landtag – überflüssig?
Natürlich bin ich aufgrund meiner Funktion verdächtig, die Institution Landtag zu bejubeln. Persönliche Motive sind es aber nicht, die mich leiten. Zugegeben, auf den ersten Blick muten die verfassungsrechtlich vorgegebenen Aufgaben des Landtags bescheiden, vielleicht sogar verzichtbar an: Beschluss der Landesgesetze und des Landesbudgets, Wahl und Kontrolle der Landesregierung. Bei näherer Betrachtung zeichnet sich aber ein differenzierteres Bild: Die Gesetzgebungskompetenz allein rechtfertigt die Institution zwar noch nicht, zu bescheiden ist der Teil an Vorschriften, der abseits bundes-und europarechtlicher Vorgaben erlassen werden kann. Schon besser ist es beim Landesbudget. Vom Umgang mit Landesvermögen und Steuergeldern hängt es ab, ob es monetäre Spielräume gibt, die regionale Gestaltungsmöglichkeiten eröffnen. Noch augenscheinlicher wird die Notwendigkeit der Einrichtung, wenn wir fragen, wer denn die Landesregierung wählen und kontrollieren könnte und woher geeignete Personen für diese Funktionen kommen könnten, wenn es keinen Landtag und keine Landtagswahlen mehr gäbe. Kritiker meinen, die Lösung wäre in einer Direktwahl dieser Organe zu suchen. Das aber wäre nur möglich, wenn wir einen Grundpfeiler unseres demokratischen Systems – die Teilung der Staatsgewalt in Legislative, Exekutive und Judikative – zumindest auf Landesebene aufgeben. Das wollen wir nicht, denn Macht braucht Kontrolle! Für mich ist der Landtag vor allem sinnvoll, weil er das institutionalisierte Sprachrohr der Bevölkerung ist. In einem vorgegebenen Rahmen kommen engagierte Personen mit unterschiedlichen Einstellungen zu einem Austausch zusammen und finden – bei allen inhaltlichen Differenzen und ideologischen Hürden – im überwiegenden Teil der Themen gemeinsame, gute Lösungen. Dies ist der Mehrwert, der die Institution und die damit verbundenen Aufwendungen rechtfertigt.