Herbert Motter

Arbeitszeit: Vertrauen auf die betriebliche Ebene

März 2017

Arbeitszeitflexibilisierung könnte in Zeiten einer sich modernisierenden Arbeitswelt Win-win-Situationen für alle Beteiligten schaffen. Aufgrund jahrzehntelanger Kontroversen gilt sie jedoch als die „heißeste Kartoffel“ im Regierungsprogramm. So heiß, dass selbst die Regierung aktuell eine Annäherung verweigert und die Materie an die Sozialpartner zurückspielt.

Globalisierung, Digitalisierung, just-in-time-Produktion und zunehmende Mobilität haben das Bedürfnis wachsen lassen, den traditionellen Arbeitsvertrag mit festgelegten Arbeitsbedingungen mehr und mehr durch innovative und flexible Lösungen zu ersetzen. Ein möglichst hohes Maß an Freiheit ist das Ziel, unter Berücksichtigung der jeweiligen Interessen. Doch anstatt den Vertragsparteien Eigenverantwortung zuzugestehen, werden diese momentan mit nicht mehr zeitgemäßen Regelungen überladen.

Die Materie ist inzwischen hochkomplex und äußerst kompliziert. Denn die Arbeitszeit ist auf vielen Ebenen geregelt – durch Gesetz, Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarung, wenn ein Betriebsrat vorhanden ist, und mittels Einzelvereinbarung. Daraus kann in der Praxis ein undurchschaubares Dickicht werden. Laut einer Deloitte-Studie aus dem Jahr 2015 haben sich bezüglich Arbeitszeiten Gleitzeitregelungen mit Kernzeit weitgehend durchgesetzt. Sie sind das häufigste Arbeitszeitmodell in Österreich (63 Prozent). An zweiter Stelle (27 Prozent) folgt Gleitzeit ohne Kernzeit, gefolgt von Vertrauensarbeitszeit mit 23 Prozent.

Restriktive Handhabung

Österreich ist in der Arbeitszeit weit restriktiver als andere Länder: Schweden und Finnland kennen gar keine gesetzliche Höchstarbeitszeit pro Tag oder Woche. In Deutschland gibt es keinen gesetzlichen Überstundenzuschlag, die Tarifverträge sehen meist 25 Prozent Zuschlag vor. In Österreich sieht das Arbeitszeitgesetz 50 Prozent Zuschlag für Überstunden vor, grundsätzlich darf nicht länger als zehn Stunden pro Tag gearbeitet werden. Wenn Tätigkeiten mit Unternehmensstandorten, Kunden oder Lieferanten in der ganzen Welt abgestimmt werden müssen, reichen die derzeitigen gesetzlichen Regelungen mit zuweilen acht oder auch zehn Stunden nicht aus. Auf branchenspezifische Unterschiede wird zwar teilweise via Kollektivvertrag Rechnung getragen, dies hat aber meistens seinen Preis.

Dass für den jeweiligen Betrieb maßgeschneiderte Lösungen unerlässlich sind, berichtet Thomas Schmutzer, Geschäftsführer und Gesellschafter der HMP Beratungs GmbH. „Pauschale Arbeitszeitregelungen können nicht zufriedenstellend sein, weil selbst in den gleichen Branchen Betriebe sehr unterschiedlich Flexibilität leben und umsetzen. Es gibt keine zwei Betriebe, die die gleichen Detailprobleme haben.“ Beim Versuch, den Spagat zu machen zwischen flexibler Auftragserledigung, den Wünschen der Mitarbeiter und den gesetzlichen Vorgaben, geraten die Unternehmen schnell in einen rechtlichen Graubereich, weiß Schmutzer.

Ein Blick auf die derzeit geleisteten Arbeitsstunden im europäischen Vergleich zeigt, dass die Wochenarbeitszeit in Österreich (38,8) leicht über dem EU-Durchschnitt (38,1) liegt. Beschäftigte in Vollzeit arbeiten in Österreich durchschnittlich 43 Wochenstunden (EU-Durchschnitt 41,5; Quelle: Eurostat). Doch trotz dieser vergleichsweise durchaus hohen Zahl an Arbeitsstunden sinkt die Wettbewerbsfähigkeit Österreichs. Dies liegt unter anderem an hohen Arbeitskosten. Die einzelne Arbeitsstunde in Österreich ist heute schon überdurchschnittlich teuer: 31,4 Euro kostet sie dem Arbeitgeber unter Einrechnung der Lohnnebenkosten, im EU-Schnitt sind es nur 23,20 Euro. Aber auch ein starres Regelwerk, rigide gesetzliche Vorgaben, überbordende Dokumentationspflichten und geringe Spielräume verhindern die Implementation von individuellen Arbeitszeitregelungen.

Die Gesetzgebung ist geprägt von Misstrauen gegenüber Lösungen auf Betriebsebene. Es ist im Besonderen die Gewerkschaft, die auf eine Regelung im Gesetz und im Kollektivvertrag pocht und Bewegungsfreiheit zu verhindern versucht. Machterhalt geht vor betrieblichen und fairen Lösungen.

Christl Marte-Sandholzer, Arbeitsrechtsexpertin in der Wirtschaftskammer Vorarlberg, stößt sich genau an dieser Problematik. „Das Arbeitszeitgesetz gehört entrümpelt und völlig neu aufgesetzt. Notwendig sind praktikable Regelungen, die die Realität in den Betrieben widerspiegeln. Das geht vor allem über die Stärkung der Gestaltungsmöglichkeiten auf betrieblicher Ebene. Sei es via Betriebsrat oder mittels Einzelvereinbarungen.“

Unternehmenskultur

Wesentliche Voraussetzung für einen funktionierenden Umgang mit flexiblem Arbeiten ist vor allem eine Unternehmenskultur, die von Vertrauen und Ergebnisorientierung geprägt ist. Das wissen die Unternehmer. Allein schon wegen des großen Bedarfs an gutem Personal wollen und müssen die Betriebe ihren Fachkräften individuelle Möglichkeiten anbieten. Birgit Witzelsberger von Deloitte Consulting erklärt: „Flexible Arbeitgeber sind mit Sicherheit attraktivere Arbeitgeber und haben im Recruiting Vorteile. ,Mobile Working’ wird zunehmend ein wichtiger Aspekt beim ,Employer Branding’.“ Entsprechende Kinderbetreuungsmöglichkeiten vorausgesetzt.

Die Wirtschaft hat nun ihre Vorstellungen einer neuen Regelung auf den Tisch gelegt: Sie fordert, wie bisher zehn, in Zukunft zwölf Stunden Tageshöchstarbeitszeit und anstatt 50, in Zukunft 60 Stunden Wochenhöchstarbeitszeit. Zudem soll der einjährige Durchrechnungszeitraum für die Arbeitszeiten auf zwei Jahre ausgedehnt werden. Dabei geht es der Wirtschaft nicht um längere Arbeitszeiten, sondern um eine flexiblere Verteilung der Arbeitszeit in längeren Zeiträumen. Es wird dann gearbeitet, wenn Arbeit anfällt. Von Gewerkschaftsboss Rudolf Kaske kommt ein klares „Nein“. Er fürchtet um die Überstundenzuschläge für seine Klientel. Derzeit wird hinter verschlossenen Türen verhandelt. Stillschweigen ist vereinbart worden. Am 30. Juni muss ein Ergebnis stehen.

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