Yvonne Summer

Obfrau der Vereinigung der Richter, Sektion Vorarlberg

Justiz und Medien

Mai 2015

Seit geraumer Zeit wird immer wieder Kritik an einer stummen Justiz laut, die in ihrer Öffentlichkeitsarbeit großteils nur reagiere, kaum agiere und sich häufig – so der Vorwurf – hinter der Amtsverschwiegenheit verstecke. Diese Kritik ist teilweise berechtigt, erfolgt doch die öffentliche Wahrnehmung der Justiz heute weitgehend über die mediale Berichterstattung.

Die Medienarbeit fristet in der Justiz nach wie vor ein Schattendasein, was sich auch an den bescheidenen personellen Ressourcen zeigt, die dafür zur Verfügung stehen. Dabei ist es gerade im Eigeninteresse der Justiz, ihre Arbeit verständlich zu erklären, liegt sie doch in vielen Bereichen (nicht nur bei der Verfahrensdauer) im internationalen Spitzenfeld. Als dritte Staatsgewalt ist es ihre Verpflichtung, Verfahrensabläufe zu erklären, nicht zuletzt auch, um das Vertrauen in die Justiz zu stärken. Das gelingt nur bedingt, auch wenn in den letzten Jahren vermehrte Anstrengungen, mit der Öffentlichkeit in Diskurs zu treten, festzustellen sind. Davon zeugen die Besuche vieler Schulklassen in Gerichtsverhandlungen oder umgekehrt die Besuche von Richterinnen und Richtern in den Schulen.

In ihrer Medienarbeit bemüht sich die Justiz – wie es auch sonst von ihr erwartet wird – um eine sachliche, juristisch präzise Darstellung, oft zulasten der Verständlichkeit. Aber bei aller Professionalisierung gilt: Die Medienarbeit bleibt stets geprägt vom Spannungsfeld zwischen dem Informationsanspruch der Öffentlichkeit einerseits und der Amtsverschwiegenheit und den Rechten der Verfahrensbeteiligten andererseits. Letztere – etwa Persönlichkeitsrechte von Parteien und der Opferschutzgedanke – sind es auch, die stets die Grenzen der Medienarbeit darstellen müssen. Und zwar sowohl für Justiz als auch für die Medien.