Harald Köhlmeier

Gemeindeverbandspräsident

Wasserschatz als Gemeingut schützen

Mai 2016

Wir können uns in Vorarlberg glücklich schätzen, in einem Land zu leben, welches bislang von größeren Dürren und Trockenperioden verschont geblieben ist, das über das „weiße Gold“ in großen Mengen verfügt.

Diese Erkenntnis ist gleichzeitig aber auch Auftrag, mit dem Wasserschatz sparsam und umsichtig umzugehen, das Wasser als Gemeingut zu schützen.
Die Gemeinden haben sich dieser Aufgabe angenommen und sehen die Investitionen in die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung sowie deren Betrieb als eine ihrer prioritären Aufgaben der Daseinsvorsorge. Sie benötigen hierzu jedoch die Unterstützung durch Bund und Land. Es ist daher im Zuge der laufenden Verhandlungen über einen neuen Finanzausgleich – also für eine neue Verteilung des Steueraufkommens auf Bund, Länder und Gemeinden – eine legitime Forderung der Gemeinden: Der Bund hat sicherzustellen, dass für den Neubau von Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen weiterhin die notwendigen Mittel zur Verfügung gestellt werden. Auf Landesebene sind die diesbezüglichen Gespräche bereits auf gutem Wege.

Auch für die heimische Wirtschaft sind gut funktionierende Versorgungs- und Entsorgungsanlagen wichtige Vo­raussetzungen für die Standortsicherung und Standortqualität. Dies setzt auch voraus, dass neben einem entsprechenden Angebot das dafür eingehobene Entgelt in einem ausgewogenen Verhältnis steht. Die Vorarlberger Gemeinden können in der Gebührenfrage für sich in Anspruch nehmen, dass diese Ausgewogenheit gegeben ist: Auf einen Einwohner bezogen sind die Gebühreneinnahmen der Vorarlberger Gemeinden deutlich unter dem Bundesdurchschnitt, und das obwohl die Aufwandsseite in den Kommunen des Landes deutlich über dem bundesweiten Vergleich liegt.