Karin Jenny-Url

Prüferin im Landes-Rechnungshof Vorarlberg

Ein Sixpack zur Haushaltskonsolidierung

Mai 2015

Was hat ein Sixpack mit der Konsolidierung öffentlicher Haushalte zu tun? Das klingt nicht nur aufregend, es ist auch so. Hinter diesem vielversprechenden Begriff verbergen sich sechs europäische Rechtstexte zur Reformierung des Stabilitäts- und Wachstumspakts der EU sowie zur Implementierung eines neuen gesamtwirtschaftlichen Überwachungsverfahrens. Stetig wachsende Staatsschulden verlangten schmerzhaft nach Änderungen. Mit dem Sixpack sowie weiteren unionsrechtlichen Bestimmungen mussten die bisherigen Vorgaben zur Erreichung von ausgeglichenen Staatshaushalten sowie zur Begrenzung der öffentlichen Verschuldung verschärft werden. Österreich setzte die neuen Auflagen mit dem Stabilitätspakt 2012 um. Darin verpflichteten sich die Gebietskörperschaften zu einem Haus­haltsergebnis „close to balance or surplus“ und implementierten ein System von herausfordernden Fiskalregeln. Sie umfassen neben einem adaptierten Maastricht-Saldo unter anderem Vorschriften über eine Schulden- und Ausgabenbremse und die Schuldenquotenanpassung sowie Haftungsobergrenzen. Die Fiskalregeln teilen sich auf Bund und Länder auf, die Gemeinden werden länderweise beurteilt. So kann es kommen, dass Defizite der einen Kommune von der anderen aufgefangen werden müssen.

Die Haushaltsführung der Gebietskörperschaften ist daher zu koordinieren, auch Abweichungs- bzw. Ausgleichskonten werden geführt. Bei Nichterreichung drohen Sanktionen. Insgesamt also ein gar nicht so leichtes, aber wichtiges Unter­fangen zur Sicherstellung von Stabilität und Wachstum. Mehr denn je sind eine nachhaltige Finanzgebarung und konsequente Ausgabendisziplin gefragt. Konsolidierung ist ein Gebot der Stunde. Ein ordentliches Muskelpaket kann da jedenfalls nicht schaden.