Kommt das EU-Lieferkettengesetz in Brüssel nochmals auf die Tagesordnung? Wirtschaftslandesrat Marco Tittler warnt vor gravierenden Folgen für Vorarlbergs Wirtschaft.
Über das EU-Lieferkettengesetz wird seit Jahren diskutiert. Anfang Februar sollten nun die Mitgliedsstaaten der EU darüber abstimmen. Doch dazu kam es erst gar nicht: Nachdem Deutschland und Österreich bereits im Vorfeld angekündigt hatten, sich der Stimme enthalten zu wollen; und auch Italien, sowie mehrere kleinere Länder Bedenken angemeldet hatte, entschloss sich der EU-Rat, die Abstimmung zu verschieben. In Brüssel heißt es nun, dass das Lieferkettengesetz möglicherweise im März wieder auf die Tagesordnung komme, die EU-Ratspräsidentschaft versuche, vor allem Italien zur Zustimmung zu bewegen, möglicherweise mit Zugeständnissen in anderen Bereichen.
Worum geht es? Mit dem Lieferkettengesetz sollen große europäische Unternehmen verpflichtet werden, auf die Einhaltung von Menschenrechten und von Umweltschutz entlang ihrer gesamten Lieferkette zu achten. Unternehmen müssten demnach ihre – vorgelagerte – Lieferkette auf Verstöße gegen Menschenrechte, Gesundheit und Umweltschutz prüfen. Würden Verstöße festgestellt, müssten die Unternehmen selbst dafür sorgen, dass diese abgestellt würden; andernfalls seien die Geschäftsbeziehungen einzustellen. Unternehmen müssten also ihre Zulieferer strengstens kontrollieren. Bei Verstößen gegen das Lieferkettengesetz drohen Unternehmen im