Eine Fundgrube für die Wirtschafts- und Unternehmensgeschichte Vorarlbergs.
Die wirtschaftliche Entwicklung und die aufkommende Industrialisierung führten im frühen 19. Jahrhundert zu zahlreichen Bestrebungen, das Handelsrecht zu vereinheitlichen und zu kodifizieren. Österreich unternahm dazu ab 1809 mehrere Versuche, die Arbeiten gelangten jedoch nie zu einem Abschluss. Als Mitglied des Deutschen Bundes übernahm es schließlich einen von der deutschen Bundesversammlung ausgearbeiteten Entwurf eines Allgemeinen Handelsgesetzbuches, das am 1. Juli 1863 in Österreich in Kraft trat. Dieses sah die Einführung eines Handelsregisters vor, in das die für den Rechtsverkehr wichtigen Verhältnisse der Kaufleute und Unternehmen eingetragen werden sollten. Es sollte vor allem Klarheit und Rechtssicherheit über die Eigentums- und Haftungsverhältnisse von Betrieben und Unternehmen und deren Vertretung schaffen. Mit der Führung der Handelsregister wurden in großen Städten wie Wien eigene Handelsgerichte, ansonsten aber die Landes- und Kreisgerichte betraut. In Vorarlberg war dies das Kreisgericht Feldkirch, das 1919 die Bezeichnung Landesgericht bekam.
Feldkirch erhielt schon 1817 eine Zuständigkeit in Handelssachen. Dem neu geschaffenen Collegialgericht wurde die Führung von Wechselprozessen übertragen. Wechsel waren damals für den Zahlungsverkehr von Unternehmen von großer Bedeutung. Diese und weitere Zuständigkeiten in Handelssachen wurden nach der bürgerlichen