Stefan Denifl

<p>Rechtsanwalt und Landesleiter „Weißer Ring“</p>

Gedanken zum Opferschutz

September 2018

Opferhilfeorganisationen unterstützen in Österreich von Gewalttaten betroffene Personen. Auf Grundlage gesetzlicher Bestimmungen können Opferhilfeorganisationen Beratungen, Prozessbegleitung, materielle Unterstützung und psychologische Hilfe anbieten. 

Für einen Staat ist der Schutz von Verbrechensopfern eine wesentliche Aufgabe. Wenn nun der Fall eintritt, dass Mitglieder einer Gesellschaft nicht ausreichend vor kriminellen Handlungen geschützt werden konnten und Opfer von Strafdelikten wurden, hat sich zumindest der Staat im Nachhinein um deren Anliegen zu kümmern. Dieser Verpflichtung ist Österreich zuletzt verstärkt nachgekommen. Verbrechensopfer genießen nunmehr einen erheblich besseren Schutz als noch in den 1990er-Jahren. Aus der Fürsorgepflicht des Staates resultiert auch, dass die Rolle von Opfern im Strafverfahren zu stärken war. Es muss auch der sekundären Viktimisierung insofern vorgebeugt werden, als dass der emotionalen Belastung von Opfern entgegenzuwirken ist. 

Es ist auch dem Spannungsverhältnis zwischen Verteidigungs- und Opferrechten durch eine gleichwertige Möglichkeit der Beteiligung von Opfern in Strafverfahren Rechnung zu tragen. Opfer von Straftaten sind auch auf einen möglichen Freispruch „in dubio pro reo“ aufzuklären, der einen wichtigen Grundsatz eines rechtsstaatlichen Verfahrens darstellt. Derartige Freisprüche können aber dazu führen, dass Opfer zusätzlich belastet werden, da ihren Aussagen nicht ausreichend Glauben geschenkt wurde. 

Opfer situativer Gewalt kann leider jeder von uns werden. Es ist daher wichtig, dass Opferhilfeorganisationen unterstützt werden, welche die Betroffenen kompetent im Verfahren begleiten. Obwohl einiges geleistet wurde, ist die materielle Unterstützung von Opfern oder auch die Ausdehnung auf Bereiche wie Einbruchsdelikte noch ausbaufähig.