KIM und die Leistbarkeit
Regelmäßig berichten die Vorarlberger Medien über die Leistbarkeit von Wohneigentum. Neuerdings mit Fokus auf dem Rückgang der Immobilienkäufe, wie zuletzt im „Thema Vorarlberg“, Oktober-Ausgabe 2023, Seite 22. Meist ist das Hauptproblem schnell identifiziert, die neuen Finanzierungsregeln der Finanzmarktaufsicht (vulgo KIM-Verordnung) sind schuld an der Misere! Dabei wird nicht selten ignoriert, oder zumindest kleingeredet, worin des Pudels Kern tatsächlich liegt: Schließlich haben die Immobilienpreise in den vergangenen zehn Jahren eine wahre Höhenfahrt erlebt. Sie sind viel stärker gestiegen als die allgemeine Teuerung und damit mit einem immer größer werdenden Abstand zum verfügbaren Haushaltseinkommen der Normalverdiener. Das ging so lange „gut“ (für wenige besser, für viele schlechter), wie die Zinsen niedrig waren. Nun treffen die weiterhin hohen Preise auf die gestiegene Zinslast. Das angestrebte Eigentum ist für viele tatsächlich(!) nicht mehr leist-, beziehungsweise finanzierbar. Übrigens nicht nur in Vorarlberg und Österreich. Auch in Deutschland sind die Verkäufe und Kreditvergaben – ganz ohne KIM – zurückgegangen. Die neuen Regeln, beziehungsweise altbekannten Empfehlungen treffen also höchstens diejenigen, die haarscharf die Vorgaben verfehlen. Dennoch liest man sehr häufig, dass die Leidtragenden der Verordnung ganz allgemein die „Jungfamilien“ seien. Ist das nur eine politisch-hohle Phrase, oder doch (un-)bewusster Zynismus? Denkt man im Sinne dieser Rubrik etwas nach, sind vielmehr all jene leidgeprüft – darunter sicher auch Jungfamilien – die vor wenigen Jahren teure Immobilien gekauft und mit einem flexiblen Zins finanziert haben. Um es anders zu sagen: All diejenigen, die noch vor dem Kauf stehen, werden von der KIM-Verordnung zuallererst vor einer Überschuldung bewahrt.