Harald Gfader

Kunst- und Kulturförderung für Österreich

Mai 2015

Kulturminister Ostermayer will Unterstützungen von privaten Firmen für öffentliche Kulturinstitutionen steuerlich absetzbar machen. Das wäre ein wichtiges Signal! Die Kunst- und Kulturförderung stammt aus den 1960er- und 1970er-Jahren und kann mit den Förderkonzepten anderer europäischer Staaten nicht verglichen werden. Private Unterstützer und Unternehmen können in Österreich ihr für kulturelle Aktivitäten zur Verfügung gestelltes Geld nicht von der Steuer absetzen. Firmen, die Kunst und Kultur fördern, geraten schnell in den Verdacht von Korruption und Geldwäsche. Auch Stiftungen können nicht kulturfördernd eingesetzt werden.

Der Staat ist Kulturpromoter für Theater, Museen und Festspiele, die er nicht kosteneffizient, aber im aktiven Verdrängungswettbewerb unterhält. Der größte Teil der Subventionen wird durch die Mammutinstitutionen an Wien gebunden. Wird ein Kultur-Euro vom Bund abgeschickt, kommt in Vorarlberg ein Cent an. Brosamen für die Provinz! Für Theatergruppen, Schriftsteller, bildende Künstler, Komponisten und Musiker gibt es für Nachhaltigkeit keine staatliche Unterstützung. Das ist existenzgefährdend!
Projektförderungen, um auf Kunsttendenzen schnell reagieren zu können, sind für regionale Institutionen nicht vorgesehen. Österreich verkauft sich über seinen touristischen Kunstsektor vorbildlich – allerdings nur mit

Ressourcen aus der Vergangenheit. Könnte künftig die private Unterstützung von Kunst und Kultur als „Gesellschaftsausgabe“ steuerlich als Sonderausgabe geltend gemacht werden, würde die Allgemeinheit entlastet, fände eine gesellschaftliche Öffnung statt, würden vermeintliche Kultur-Eliteansprüche relativiert – und Kunst und Kultur würden als Wert geschätzt. Tu felix Austria würde dann auch einmal gewinnen und nicht immer heiraten müssen …