Wolfgang Türtscher

Die Demonstration Götzner Frauen gegen die Abschaffung des Schulgebets am 8. November 1938

März 2018

Sie haben sich bei der am 8. November d.J. im Schulhofe von Götzis stattgefundenen Demonstration von etwa 30 Frauen gegen die behördliche Verfügung der Beschränkung des Schulgebetes auf den konfessionellen Unterricht ganz besonders hervorgetan und sich dadurch einer staatsfeindlichen Handlung schuldig gemacht. Ich verhänge über Sie eine Geldstrafe zu Gunsten der NSV – Kreiswaltung Dornbirn im Betrage von RM 150. Eine Berufung gegen diese Strafverfügung ist unzulässig.“ – Dieses Schreiben versandte die „Landeshauptmannschaft Vorarlberg“ unter der Geschäftszahl „Lhm 215/1“ am 24. November 1938 an Frau Agathe Schwab, Schreinermeistersgattin, Götzis. Unterschrieben war die Verfügung von Landeshauptmann Plankensteiner persönlich. 1) Bei Frau Agathe Schwab handelt es sich um meine Großmutter mütterlicherseits – 1897 bis 1977.

In gleicher Weise erhielten vier weitere Götzner Frauen Schreiben von Landeshauptmann Plankensteiner: Maria Lampert (1883 bis 1942), Gasthaus zum Ochsen; Antonia Marte (geb. 1890), Schmiedemeistersgattin, Hausname „Schmidtas“; Frau Maria Bell (1888 bis 1962), Bahnstraße 314; Katharina Ellensohn (geb. 1896), Buch, Hausnummer 414. Die Strafen variierten: Zweimal gab es einen „strengen Verweis“, einmal eine Strafe von 150 Reichsmark und zweimal von 200 Reichsmark.

Aus persönlichen Erzählungen meiner Mutter Ida Türtscher (geb. Schwab; 1927 bis 2000) weiß ich, dass Frau Schwab gegen diese Verfügung Einspruch erhoben hat. Dieser Einspruch liegt nicht vor. Aufgrund der Darstellung meiner Mutter und handschriftlicher Notizen auf dem Bescheid, die allerdings nur mehr schwer lesbar sind, argumentierte Frau Schwab, dass sie als Mutter von neun Kindern nicht in der Lage sei, diese Strafe zu bezahlen. Diese Argumentation war sehr geschickt, weil die Nationalsozialisten die Rolle der Mütter hochhielten und Adolf Hitler am 16. Dezember 1938 das „Ehrenkreuz der deutschen Mutter“, kurz „Mutterkreuz“, in drei Stufen stiftete: die dritte Stufe in Bronze bei vier bis fünf Kindern, die zweite Stufe in Silber bei sechs bis sieben Kindern und die erste Stufe in Gold ab acht Kindern. Die Vorbereitungen für die Ehrungen waren zum Zeitpunkt der Demonstration im November 1938 schon im Gange und es wird den politisch Verantwortlichen wahrscheinlich unangenehm gewesen sein, jemanden zu verurteilen und ein paar Monate später mit dem „Goldenen Mutterkreuz“ auszuzeichnen. (Reichsgesetzblatt Nummer 224 vom 16. Dezember 1938, Seite 1926)

Sehr wohl aktenkundig ist aber ein Einspruch von Frau Maria Lampert vom 5. Dezember 1938 4): Sie versuchte, die Demonstration der 30 Frauen zu einem „zufälligen Zusammentreffen“ von zehn bis zwölf Frauen, die wegen der getroffenen Maßnahmen mit dem Schulleiter Dominikus Fend Rücksprache halten wollten, zu verharmlosen. Weiters wies sie auf ihre schwierige persönliche Situation hin, sie sei Kriegerwitwe aus dem Ersten Weltkrieg und nunmehr mit einem Kriegsinvaliden verheiratet, der nur wenig zum Familieneinkommen beitragen könne. Das Schreiben ist mit „Deutschem Gruße“ gezeichnet, ausdrücklich nicht mit „Heil Hitler“.

Frau Schwab erhielt jedenfalls am 29. November 1938 von der Ortsgruppe Götzis der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei, Zahl H/, die Aufforderung, am selben Abend um acht Uhr in der Alten Gemeindekanzlei, Abteilung Ortsgruppenleitung, vorzusprechen. Unterschrieben war die Vorladung vom Ortsgruppenleiter G. Mattle (Stempelunterschrift). 2) Dort wird eine Aussprache stattgefunden haben.

Frau Schwab erhielt am 9. Dezember 1938 von der Ortsgruppe Götzis der NSDAP, Zahl H/, erneut eine Vorladung für 17 bis 17.30 Uhr, im Parteihause (alte Gemeindekanzlei) vorzusprechen, da von der Landeshauptmannschaft für sie eine Zuschrift, Strafsache betreffend, eingetroffen sei. Unterschrieben war die Vorladung eigenhändig von Josef Held, dem Ortsgruppen-Geschäftsführer. 3) Dort wurde ihr ein Schreiben der Landeshauptmannschaft Vorarlberg, Zahl: Lhm 215/2, vom 7. Dezember 1938, unterschrieben von Landeshauptmann Plankensteiner, ausgefolgt, in dem es heißt: „Im Einvernehmen mit dem Ortsgruppenleiter Pg. Mattle und auf Grund eines vorliegenden Gnadengesuches verfüge ich: Die über Sie verhängte Geldstrafe wird bedingt nachgelassen und wird Ihnen eine Bewährungsfrist von zwei Jahren, gerechnet vom 8. Dezember 1938 an, gewährt. Falls Sie innerhalb dieser Frist rückfällig werden, haben Sie die alte Strafe neben der allenfalls neuen Strafe abzubüssen. Ich erwarte von Ihnen auf Grund des Nachlasses eine freiwillige Spende zu Gunsten der Ortswaltung Götzis der NSV. In gleicher Weise wurden die Geldstrafen von Maria Lampert und Antonia Marte behandelt. (Die Strafen für Frau Bell und Frau Ellensohn mussten nicht aufgehoben werden, da es sich nur um „strenge Verweise“ gehandelt hat. 5) Frau Schwab hat die erbetene Spende an die NSV nie geleistet.

Interessant ist, was Landeshauptmann Plankensteiner in einem handschriftlichen Brief an die NSDAP-Ortsgruppenleitung von Götzis vom 7. Dezember 1938 zum Ausdruck brachte: „Ich habe mich zu diesem Schritt entschlossen, da ich nicht die Absicht habe Märtyrer zu schaffen.“ 6)

Zu erwähnen ist noch, dass sich Landeshauptmann Plankensteiner nie die Mühe machte, bei seiner Strafverfügung auf eine konkrete Gesetzesverletzung hinzuweisen – Widerstand gegen den NS-Staat war als strafbegründend ausreichend. Auch dass eine Geldstrafe nicht an den Staat, sondern an eine NS-Organisation zu leisten ist, schien ihm selbstverständlich.

Die fünf Frauen waren angesehene Persönlichkeiten, deren katholische und konservative Einstellung bekannt war. Die Einschränkung des Schulgebets war eine unpopuläre Maßnahme – das war dem Landeshauptmann bewusst. Die mutige Haltung dieser fünf Frauen nötigt uns heute noch Respekt ab – als überzeugte Katholiken haben sie das Risiko bewusst in Kauf genommen, Nachteile zu erleiden.

  1. Brief der Landeshauptmannschaft Vorarlberg vom 24. November 1938, Zahl: Lhm 215/1 an Agathe Schwab in Götzis; VLA: HA LH Plankensteiner: Korrespondenz 1938/Sch.
  2. Schreiben der Ortsgruppe Götzis der NSDAP vom 29. November 1938, Zahl: H/
  3. Schreiben der Ortsgruppe Götzis der NSDAP vom 9. Dezember 1938, Zahl: H/
  4. Schreiben von Maria Lampert an den Landeshauptmann von Vorarlberg, Zahl: Lhm 215/2
  5. Schreiben des NSDAP-­Ortsgruppenleiters von Götzis, G. Mattle vom 10. Dezember 1938 an den Landeshauptmann von Vor­arlberg, in dem bestätigt wird, dass das Schreiben zugestellt worden ist und dass sich die Frauen „für die Milde und Güte des Landeshauptmannes bestens bedankt und gleichzeitig das Versprechen abgegeben hätten, in keiner Weise mehr sich etwas zu Schulden kommen lassen.“
  6. Handschriftlicher Brief von Landeshauptmann Plankensteiner an die NSDAP-Ortsgruppe Götzis vom 7. Dezember 1938, Zahl: Lhm 215/2

 

Wertvolle Hinweise und Unterlagen verdanke ich meiner Mutter Ida Türtscher (1927 bis 2000), meiner Tante, Schwester Agathe Schwab, Dr. Egon Schmid, aBgm LAbg Werner Huber und Herrn Dr. Ulrich Nachbaur vom Vorarlberger Landesarchiv.

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