Covid-19 und die damit verbundenen Einschränkungen haben auch für junge Menschen dramatische Auswirkungen – je länger, desto mehr. Auch deren Eltern sind mit vielfältigen Herausforderungen, Doppelbelastungen und auch Entscheidungen konfrontiert. Oft stellt sich die Frage nach dem kleineren Übel, wie beispielsweise einer Masken- und Testpflicht zuzustimmen, um einen Schulbesuch ganz oder teilweise zu ermöglichen. Die Unsicherheit ist nicht zuletzt durch eine fehlende Perspektive und häufig wechselnde Vorschriften und Regelungen groß. Vor dem Hintergrund, dass Kinder und Jugendliche besonders stark und auch am längsten betroffen sind, braucht es eine ständige Auseinandersetzung, ob die gesetzten Maßnahmen angemessen, wirksam und verhältnismäßig sind.
Die in den letzten Wochen vorgenommen Öffnungsschritte bei Sportvereinen oder der offenen und verbandlichen Kinder- und Jugendarbeit waren daher nicht nur richtig, sondern auch dringend notwendig. Es muss neben der Einschätzung der Entwicklung von Inzidenzzahlen und Bettenbelegung besser gelingen, auch die Auswirkungen von getroffenen Maßnahmen auf die körperliche und psychische Gesundheit insbesondere der jungen Generation zu beachten. Ebenso dringlich sind Maßnahmen und Programme zur Bewältigung bereits sichtbarer Folgen der gesetzten Maßnahmen. In der Wirtschaft würde man von Wiederaufbauplänen und Konjunkturprogrammen sprechen, bei Kindern und Jugendlichen geht es unter anderem um das Aufholen von Bildungsrückständen, Perspektiven auf dem Arbeitsmarkt und die Nutzung von Spiel- und Freiräumen.
Artikel 8 der Landesverfassung ist gerade jetzt aktueller denn je: „Bei allen Maßnahmen des Landes, die Kinder betreffen, ist das Wohl der Kinder vorrangig zu berücksichtigen.“
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