„Es ist amtlich: In Österreich gibt es eine Zwei–Klassen-Justiz“ (Falter 14.07.2024) „Pilnacek-Kommission sieht ,Zweiklassenjustiz‘ in Österreich“ (Der Standard 15.07.2024).
Diese Schlussfolgerungen hat die Presse aus dem Bericht der von der Justizministerin eingesetzten Kommission zur Untersuchung „allfälliger politisch-motivierter Einflussnahme auf staatsanwaltschaftliche Vorgänge“ gezogen. Dadurch wurde dem Medienkonsumenten vermittelt, dass in der Justiz für „Prominente“ andere Regeln gelten als für „Normalbürger“, es sich bestimmte Personen daher (auch) bei Gericht „richten“ können.
Dieser generalisierenden Kritik an der österreichischen Gerichtsbarkeit ist folgendes zu entgegnen: Auftragsgemäß hatte sich die Untersuchungskommission nur mit einem Teil der Justiz, nämlich den Staatsanwaltschaften, nicht jedoch mit den Gerichten zu befassen. Aufgabe der (weisungsgebundenen) Staatsanwaltschaften ist die Aufklärung und Verfolgung von Straftaten ist. Sie sind von den (weisungsfreien) Gerichten klar getrennte Behörden innerhalb der Justiz. Die im Bericht erhobenen Vorwürfe betreffen daher nicht die Gerichte.
Überdies könnten ausschließlich „erfolgreiche“ Interventionen eine Kritik an und folglich auch Konsequenzen für den Adressaten rechtfertigen, nicht jedoch erfolglose Versuche der Einflussnahme. Dass Interventionen erfolgreich gewesen wären, wird im Bericht jedoch gar nicht behauptet.
Die undifferenzierten Vorwürfe gegenüber den österreichischen Gerichten sind daher zurückzuweisen.
Schließlich sei erwähnt, dass in meiner über 40-jährigen Tätigkeit als Richter nie auch nur versucht wurde, auf von mir geführte Verfahren Einfluss zu nehmen, was im Übrigen auch ohne Erfolg geblieben wäre.
Kommentare