Sozialpartnerschaft alt oder neu?
Brief des Herausgebers
Dieser Tage hat die österreichische Sozialpartnerschaft ihr 80-jähriges Bestehen gefeiert. Und mit Blick auf die Vergangenheit war dieses Jubiläum tatsächlich ein Grund zum Feiern.
In der wirtschaftlichen Dynamik der Nachkriegsjahrzehnte konnten die Sozialpartner am Verhandlungstisch den Ausgleich zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerinteressen so gestalten, dass sozialer Friede bis heute eine wesentliche Grundlage für die positive wirtschaftliche Entwicklung in Österreich darstellt. Eine fast 100-prozentige Abdeckung der Arbeitsverhältnisse mit Kollektivverträgen bildet die Grundlage für eine stetige Verbesserung der Arbeitsbedingungen, eine faire Verteilung der Produktivitätsfortschritte und die im internationalen Vergleich weltweit geringsten Streikquoten.
Die Sozialpartner haben auch in der sozialen Selbstverwaltung, etwa in der Arbeitsmarktverwaltung oder in den Sozialversicherungen, eine tragende Rolle inne. Und auch als Problemlöser in Krisensituationen haben sich die Sozialpartner bewähren können. Das gilt sowohl für die Zeit der Finanzkrise 2008 als auch für jene in der COVID-19-Pandemie, als sie binnen kürzester Zeit die Corona-Kurzarbeit ausverhandeln und dadurch hunderttausende Kündigungen verhindern konnten.
Heute stellen die geopolitischen Veränderungen und die dadurch negativ beeinflussten Wettbewerbsbedingungen die Sozialpartner vor neue Herausforderungen.
In der Lohnpolitik haben die Gewerkschaften in den Jahren 2023 und 2024 bei hoher Inflation trotz stagnierender Produktivitätsentwicklung kaufkrafterhaltende Erhöhungen durchgesetzt, die nicht durch Wertschöpfungssteigerungen gedeckt waren. Dieser Pyrrhussieg der Gewerkschaften war eine Abkehr von der jahrzehntelangen Verteilungslogik zulasten der preislichen Wettbewerbsfähigkeit und der Ertragskraft der Unternehmen. Das wiederum wird mittelfristig nicht zum Wohlstandserhalt, sondern zu Wohlstandsverlusten führen. Deshalb bedarf es einer Korrektur dieser Fehlentwicklung auch bei künftigen Kollektivvertragsverhandlungen.
Gleiches gilt, wenn die Sozialpartner der Politik nicht in absehbarer Zeit mit einem substanziellen inhaltlichen Beitrag zur finanziellen Stabilisierung der sozialen Sicherungssysteme und des Bildungswesens unter die Arme greifen. Denn die überproportionalen Kostensteigerungen im Pensions-, Gesundheits- und Pflegesystem sowie die mittelfristig absehbaren Mangelerscheinungen am Arbeitsmarkt rufen lauthals nach Reformen. Das wird zu einer Bewährungsprobe nicht nur für die Politik, sondern auch für die Sozialpartnerschaft. Auch gegenüber der gesamteuropäischen Politik werden die Sozialpartner gefragt sein, wenn es darum geht, die ein Stück weit verloren gegangene Wettbewerbsfähigkeit wieder zurückzugewinnen. Das gilt sowohl in Bezug auf die notwendige Rücknahme von überschießenden Regularien und deren bürokratische Berichtspflichten als auch und vor allem für die wettbewerbsentscheidenden Energiepreise.
Wir sehen also, dass die Verantwortlichkeit der Sozialpartner zwar weiterhin dem sozialen Frieden und der wirtschaftlichen Entwicklung gilt, das Instrument dafür aber nicht Umverteilung, sondern Wertschöpfung durch wiederzugewinnende Wettbewerbsfähigkeit ist.
Die Sozialpartnerorganisationen haben als selbstverwaltete nichtstaatliche Organisationen eine wichtige Funktion als berufsständisch-zivilgesellschaftliche Kräfte. Sie könn(t)en der Politik in entscheidenden Zukunftsfragen tragfähige, weil gemeinsam ausverhandelte Konzepte liefern und so einen Beitrag für eine gedeihliche Entwicklung des Landes leisten. Sie müssen es aber auch tun. Und sie sollten bei der Vertretung der Interessen ihrer Zielgruppe nicht übersehen, dass nur mit ausreichender Wertschöpfungsentwicklung der Erhalt unseres hohen Wohlstandsniveaus möglich sein wird.





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