Mein Onkel starb letztes Jahr. Es ist müßig, den Versicherungsbeitrag einzutreiben, zumal das Grab von einem großen Stein verdeckt ist.
Sollte jemand versuchen, an mein hart erarbeitetes Geld heranzukommen, bin ich sofort bereit, das Arbeiten aufzugeben.
Von der Beschuldigten kann lediglich gesagt werden, dass sie fremde Sachen von ihren eigenen nicht unterscheiden kann.
Das äußere Aussehen der Witwe kann als durchschnittlich bezeichnet werden. Es liegt also derzeit nicht im Bereich des Möglichen, dass eine Wiederverehelichung der Genannten in Frage kommt.
Dass man mir meinen Häfenaufenthalt immer wieder vorhält, ist eh schon schwer genug für mich, wenn ich aber jetzt auch noch eine so hohe Geldstrafe bezahlen muss, bin ich total uriniert.
Ich habe nie Fahrerflucht begangen, im Gegenteil: Ich musste immer weggetragen werden.
Aus: „An die höchste Substanz – Stilblüten aus dem Alltag eines österreichischen Gerichtsbeamten“, von Josef Sonnweber, Tyrolia.
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