Guntram Lins

Zur Baulandpetition …

Juni 2017

Der sparsame Umgang mit Grund und Boden und insbesondere mit Bauland war bisher ein unbestrittener Grundsatz der Raumplanung und wird es wohl auch in Zukunft sein.

Es kann daher kein Ziel der Raumplanung sein, dass möglichst schnell möglichst viel Bauland verbaut wird. Wenn die jetzt vorhandenen Baulandreserven verbraucht wären, müsste man in Grünzonen und Freihalteflächen ausweichen. In den letzten Jahrzehnten hat der Grünzonenplan das Landwirtschaftsgebiet und andere Freihalteflächen weitestgehend von Verbauung freigehalten. Ein strenges Grundverkehrsgesetz sowie der Grundstücksmarkt haben dafür gesorgt, dass heute von rund zwölf Hektar gewidmetem Bauland etwa acht Hektar baulich genutzt sind und also immer noch circa vier Hektar freigeblieben sind. Jedes Jahr werden einige tausend Immobilienkaufverträge abgeschlossen und so kontinuierlich verbaute und unverbaute Flächen einer Bebauung oder dichteren Nutzung zugeführt.

Auf diese Weise ist gewährleistet, dass noch viele Jahre oder Jahrzehnte lang Bauland vorhanden ist und nach und nach ökonomisch und sparsam verwendet wird. Wenn man mit unbefangenem Auge durch unser Land fährt, kann man eine Vielzahl von Wohnbauprojekten und Gewerbebauten sehen, die offenkundig alle mit den erforderlichen Bauflächen versorgt worden sind.

Die Petition verfolgt nun eine ganz neue Strategie. Es soll möglichst schnell möglichst viel Bauland auf den Markt kommen. Dies widerspricht radikal dem Grundsatz des sparsamen Umgangs mit Bauland.

Völlig abwegig und kontraproduktiv wäre es insbesondere, unverbautes Bauland nach 20 Jahren entschädigungslos in Freifläche zurückfallen zu lassen. Hiedurch würde eine sinnlose Durchsetzung verbauter Flächen durch unverbaute Freiflächen entstehen.

Auch die Besteuerung von unverbautem Bauland mit jährlich zwei Prozent des ortsüblichen Grundpreises hätte lediglich den Effekt, dass Bauland noch teurer wird, weil diese Abgabe sicher nicht die Verkäufer, sondern die Käufer zu bezahlen hätten.

Außerdem nähern sich solche Ideen einer kalten Enteignung und schaffen lediglich eine neue überflüssige Bürokratie. Tausende Grundstücke, welche die Eigentümer nicht verkaufen wollen, müssten erfasst, verwaltet, bewertet und mit der neuen Steuer belegt werden.

Wenn man eine bessere Baunutzung und „Hortung“ von Grundstücken vermeiden will, kann dies über entsprechende Bestimmungen des Baugesetzes und striktere Bestimmungen des Grundverkehrs erfolgen, nicht aber über raumplanerische Maßnahmen. Außerdem gibt es bereits die neu geschaffene Möglichkeit der Vertragsraumordnung für neu gewidmetes Bauland.

Die Eigentümer „alten“ Baulandes direkt oder indirekt durch Besteuerung zu drängen, ihr Bauland zu veräußern und dem „Gemeinwohl“ zu opfern, war dem bisherigen Vorarlberger Gesetzgeber jedenfalls fremd und sollte es auch bleiben.

Anmerkung: Guntram Lins hat diesen Text am 24. April als Stellungnahme an den Landtag und an die Landesregierung geschickt.

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