Elmar Zech

Bezirkshauptmann von Bregenz

Gedanken zur Bürokratie

April 2019

Jeder von uns ist mit Situationen konfrontiert, die er als bürokratisch empfindet. Wenn wir dem begegnen wollen, ist eine wichtige Voraussetzung, das Problem und die Verantwortlichkeit klarzustellen. Wer beispielsweise den Vorwurf erhebt, dass bei einem Betriebsanlagenverfahren zu viele Sachverständige beigezogen sind, ist eingeladen, das direkt der Behörde im konkreten Verfahren mitzuteilen. Der Kreis der Sachverständigen ist sorgfältig gewählt. Eine seriöse Behörde wird aber im Fall einer Beschwerde den gesetzlichen und inhaltlichen Spielraum neuerlich prüfen, die Auswahl begründen oder gegebenenfalls Änderungen vornehmen. 
Zu Recht kritisieren wir die Normenflut. Beispielsweise umfasst allein das Veterinärrecht 72 Gesetze oder Verordnungen. Die aktuelle Kodex-Ausgabe, die nur die Gesetzes- und Verordnungstexte ohne Kommentar enthält, weist 1072 Seiten auf. Hinzu kommen zahlreiche europäische Rechtsvorschriften, die teilweise unmittelbar anzuwenden sind.
Geregelt sind dabei nicht nur die „klassischen“ Themen des Veterinärrechts wie Tierhaltung, Tierschutz, Tiertransporte, Tierseuchenbekämpfung, Tierkennzeichnung und die Fleischuntersuchung. Komplexe Bestimmungen gelten auch für den Umgang mit tierischen Abfällen und regeln die Anforderungen für das internationale und innerstaatliche Inverkehrbringen von Samen, Eizellen und Embryonen. Die Gesetzesflut ist auch Ausdruck unserer komplexen Lebenssachverhalte.
Anregungen an den Gesetzgeber zur Vereinfachung oder Streichung von Normen sind für den Bürger sehr schwer umzusetzen. 
Einen gewissen Trost darf uns die Erkenntnis geben, dass gesetzliche Regelungen der notwendige Preis dafür sind, unser hohes Gut der Rechtsstaatlichkeit sicherzustellen.