Peter Freiberger

„Haschomat“ und Drogenlenker auf dem Prüfstand

Juni 2017

Die landläufige Bezeichnung „Haschomat“ täuscht. Denn das neue, seit April im Einsatz befindliche Speichelvortestgerät der Vorarlberger Verkehrspolizei kann alle gebräuchlichen Suchtgifte feststellen. Mehr als zehn Fahrzeuglenker, die Drogen konsumiert hatten, wurden damit bereits aus dem Verkehr gezogen.

Wer durch Suchtgiftkonsum beeinträchtigt ist, darf kein Fahrzeug in Betrieb nehmen beziehungsweise lenken. Bisher tat sich die Exekutive schwer, eine solche Beeinträchtigung tatsächlich zu erkennen. „Uns standen keine probaten technischen Mittel zur Verfügung, entsprechende Tests zu machen“, sagt Oberstleutnant Peter Rüscher, stellvertretender Leiter der Verkehrsabteilung der Vorarlberger Polizei. „Außerdem gab es zu wenige speziell ausgebildete Ärzte, die uns hätten helfen können.“

Bei einem Verdachtsfall in der Nacht war es für die Polizei erforderlich, mit dem betroffenen Lenker ins Krankenhaus Maria Ebene zu fahren – zum Teil aus entfernten Landesteilen –, um eine Expertise der spezialisierten Ärzte einzuholen. Die Krux an der Sache: Nach längerer Anfahrt und einer Wartezeit vor Ort hatte die Droge ihre Wirkung oft bereits verloren. Fazit: Eine Beeinträchtigung war nicht mehr feststellbar.

Mit April 2017 hat sich diese Situation geändert. Im Rahmen einer Testphase kommt in Vorarlberg – wie in allen anderen Bundesländern – ein Speichelvortestgerät zum Einsatz. Was immer ein Lenker an Drogen konsumiert hat, das Gerät erkennt das Suchtmittel – egal, ob es sich um Cannabis, Kokain, um Amphetamine oder um Ecstasy handelt.

Speziell geschulte Ärzte

Zusätzlich zu dem im Volksmund bereits als „Haschomat“ bezeichneten Testgerät stehen jetzt außerdem ausreichend geschulte Ärzte zur Verfügung, die über eine Beeinträchtigung der Verkehrstauglichkeit entscheiden können, wenn der Speicheltest ein positives Ergebnis erbracht hat. Als Konsequenz droht die Abnahme des Führerscheins noch vor Ort. Überdies wird eine Blutprobe in die Gerichtsmedizin geschickt, wo man schließlich einen quantitativen Wert ermittelt.
Seit April befindet sich der „Haschomat“ im Einsatz, von Jänner bis Ende April 2017 hat die Exekutive 13 Suchtgiftlenker gestoppt – die meisten davon dank des neuen Testgeräts. Im gesamten Jahr 2016 lag die Vergleichszahl bei 23. Cannabis und Kokain dominierten zuletzt bei den Kontrollen, wobei die überwiegende Zahl der ertappten Verkehrsteilnehmer Cannabis konsumiert hatte. Die meisten Drogenlenker sind männlich und relativ jung. Interessant zudem: Vielfach entdeckte die Exekutive auch Suchtgift im Fahrzeug. „In einem Fall stellten wir sogar eine größere Menge Cannabis sicher“, sagt Rüscher. Die Tests fanden überwiegend im Rahmen von Schwerpunktkontrollen statt, bei denen die Exekutive alkoholisierte Lenker ebenfalls ins Visier nahm. Zwei Schwerpunkte mit jeweils zehn Alkoholisierten geben Rüscher zu denken. Aber: Zwischen 2012 und 2016 ist die Zahl der Alkoholdelikte kontinuierlich zurückgegangen – von mehr als 2000 im Jahr 2012 auf knapp 1500 im Vorjahr. Die Exekutive hat jährlich jeweils zwischen rund 35.000 und 39.000 Alkotests durchgeführt.

Bei „Alkohol am Steuer“ haben ebenso die Männer die Nase vorn – zwischen 75 und 80 Prozent der Alkolenker sind männlich. Auffallend: Der Führerscheinneuling setzt sich ebenso alkoholisiert ans Steuer wie der hochbetagte Pensionist, der schon auf den Achtziger zugeht.

Alkolenker sehen Fehler ein

Zum Positiven geändert hat sich jedenfalls das Bewusstsein der Lenker. Rüscher: „Bis noch vor etwa zehn Jahren wurde das Thema häufig bagatellisiert. Heute zeigen sich Alkoholisierte überwiegend einsichtig. Sie verharmlosen ihren Fehler nicht mehr.“ Drogenlenker stellen hingegen eine weniger „einfache“ Klientel dar. Einer verweigerte beispielsweise die Blutabnahme. Dies widerspreche den Menschenrechten, führte er als – natürlich nicht haltbare – Begründung an. Die Vorarlberger Polizei verfügt derzeit über sechs speziell geschulte Experten, die das Speichelvortestgerät bedienen. Es steht in der Kritik, den Suchtgiftkonsum nicht quantitativ messen zu können. Erst die Gerichtsmedizin ist mit ihrer Analyse dazu in der Lage. Überdies gibt es keine gesetzlichen Schwellenwerte wie etwa die 0,5- beziehungsweise 0,8-Promillegrenze bei Alkohol. „Die Mehrheit der internationalen Experten würde solche Grenzwerte begrüßen“, weiß Peter Rüscher.
Ob sich der „Haschomat“ bewährt, werden die weiteren Wochen und Monate der Testphase zeigen. Dann steht die Entscheidung über dessen „Schicksal“ an.

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