Grenzfieber – Land der Schmuggler und Schwärz(l)er
Früher verleidete es den Zöllnern, wenn sie nie Schmuggler sahen.
Heute verleidet es den Schmugglern, wenn sie nie Zöllner sehen.
Teil eins einer Serie.
Überall, wo Grenzen bestehen, gibt es Menschen, die versuchen, diese Grenzen unter Einsatz verschiedenster Vorgehensweisen und mit allen denkbaren Mitteln zu überwinden. Sei es mit oder ohne Pass, mit oder ohne Waren. Grenzen haben vielfach eine geradezu magische Bedeutung und üben eine eigenartige Faszination aus. Sie zu überwinden wird nicht nur für gewerbsmäßige Schmuggler zu Erfolg und Erlebnis. Bis heute ist es nicht gelungen, jederzeit wirksame Maßnahmen zu treffen, die verhindern, dass Grenzen überschritten werden können. Der Schmuggler bricht aus geltender Ordnung und dem Schutz seines Zuhauses aus, und sein aktiv eingeschlagener Weg über die Grenze macht ihn nicht nur zum Objekt der Erzählung, sondern lässt erst eine Erzählung entstehen. Soziale Hierarchien werden in den Schmugglergeschichten auf den Kopf gestellt, der „kleine Mann“ kann mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln die Staatsmacht übertölpeln und die unnahbare Autorität einer Staatsgrenze relativieren.
Insbesondere im Montafon und im Walgau erhielt die Grenze durch den für die angrenzenden Täler zentralen Wirtschaftszweig des Saumverkehrs eine Bedeutung, die noch heute, 160 Jahre nach Erliegen desselben, an den für die hochalpine Region ungewöhnlich gut befestigten Wegen erkennbar ist. Angesichts wirtschaftlicher Not, Warenknappheit, aber auch leicht zu erzielender Gewinne wurden weniger gut kontrollierbare Abschnitte der gebirgigen Grenze zu Schauplätzen des informellen Handels und Warenaustauschs. Für zahlreiche Menschen stellte das Schmuggeln – insbesondere im 19. Jahrhundert – einen wichtigen Zuerwerb dar. Die schnellstmögliche Verbindung zwischen dem schweizerischen Prättigau und dem Montafon erforderte bis vor wenigen Jahrzehnten noch einen achtstündigen Tagesmarsch entlang der kürzesten Verbindung über eines der Joche an der Grenze. Eine derartige Überquerung wurde seinerzeit nicht nur aus wirtschaftlichen Gründen in Kauf genommen, sondern ebenso, um Familienbeziehungen oder Bekanntschaften, die sich aus längeren Arbeitsaufenthalten im Nachbartal ergeben hatten, über die Berge hinweg zu pflegen.
Nur die Freiheit ist grenzenlos
Die Grenze zur Schweiz ist somit sowohl durch trennende als auch durch verbindende Gegebenheiten gekennzeichnet. Wo die staatliche Obrigkeit bemüht war, Grenzüberschreitungen und Warenverkehr zu kontrollieren, wo die Grenze zum Schauplatz und Reibungspunkt unterschiedlicher Ideologien wurde, entstand eine Trennlinie zwischen Menschen, die eine derartige Grenze von sich aus nicht wahrgenommen hätten. Die Grenze zwischen der Schweiz und Österreich bildete nur sehr bedingt ein Hindernis für die traditionelle Verbindung und den Austausch zwischen den Tälern, sie illegalisierte diese Tätigkeit höchstens. Erst die Schaffung einer Grenze ermöglichte, dass sich gewisse Arten von Gewerben entwickelten. Dazu zählte nicht nur das oft in diesem Zusammenhang genannte Schmuggeln von Tabak, Butter, Fleisch und Kaffee, sondern ebenso das Schmuggeln von Menschen – das Geschäft mit den aus Not und vor Verfolgung Flüchtenden. Ökonomische, verwandtschaftliche und soziale Beziehungen wurden weiterhin gepflegt und aufrechterhalten. Der Austausch von bestimmten Gütern erfolgte nunmehr jedoch auf illegale Art und Weise und machte das Schmuggeln zu einem lukrativen Geschäft in grenznahen Regionen.
Es gab Zeiten, da galt Schmuggeln weithin als Kavaliersdelikt. Für andere hingegen war es ein Stück zum täglichen Überleben, insbesondere während der beiden Weltkriege. Die Zeiten waren hart, und viele Menschen lebten am Existenzminimum. So sahen denn einige, in guten Zeiten an sich ehrliche Leute, im Schmuggeln eine Möglichkeit, den chronisch schmalen Geldbeutel aufzubessern. Das Schmuggelhandwerk war für sie ein Nebenerwerb, ein Geschäft, nicht besser oder schlechter als ein anderes. Da dieses Geschäft nicht nur Findigkeit und List, sondern auch eine gute Portion Tapferkeit und beachtlichen Mut erforderte, bildeten die Schmuggler keine einheitliche, sondern eine eher gemischte Gemeinschaft, und manch einer gehörte dazu, dessen Name im Dorf einen guten Klang und Ansehen hatte. Obwohl es der Grenzwache immer wieder gelang, des einen oder anderen Schmugglers habhaft zu werden und einer Verurteilung und Strafe zuzuführen, urteilte die Bevölkerung gemeinhin kaum negativ über diese Zollvergehen. Man konnte sich damit arrangieren und leben. Dennoch, das „Schwärzen“ – wie man damals das Schmuggeln nannte – war eine per Gesetz verbotene Sache, und mancher, der sein Glück versuchte, hatte neben der Gewissensnot das Gespött der Nachbarn zu ertragen, wenn ihn die „Finanzer“ erwischten.
Gewaltsame Konflikte
Der Dienst als Grenzwächter war zu keiner Zeit ohne Risiko. Schon seit jeher waren sie mit gewaltsamen Vorkommnissen konfrontiert. Nicht zuletzt, als zu ihren Hauptaufgaben die „Entdeckung, Verhinderung und Unterdrückung des Schmuggels“ zählten. In Gebieten, in denen regelmäßiger Grenzverkehr eine lange Tradition hatte, begegneten die Einheimischen den Zöllnern überwiegend mit Misstrauen, und es ereigneten sich regelmäßig Auseinandersetzungen. Die Zeiten für einen legalen Warentransport über die Grenzen wurden daher amtlich festgelegt. Vor Sonnenaufgang und nach Sonnenuntergang durften keine Waren über die Zollgrenze verbracht werden. Wenig überraschend lag es im Interesse der Zollgesetzgeber, Bewegungen in der Nacht zu unterbinden. Denn Dunkelheit und Illegalität gingen oftmals Hand in Hand. „Die großen Bewegungen des Verkehrs geschehen in der Regel bei Tage. Nur gesetzwidrige Unternehmungen verkehren die Ordnung der Natur, meiden das Licht des Tages und hüllen sich in die Dunkelheit der Nacht.“ Wer in der Nacht angetroffen wurde und Waren mit sich führte, deklarierte sich gewissermaßen selbst als potentieller Gesetzesübertreter.
Ein Konflikt war gewissermaßen bereits in der Ausgangssituation angelegt: Schmuggel war strafbar, die Übertreter wurden verfolgt, der Schmuggler wollte sich und seine Ware vor dem Zugriff der Finanzwache retten und wehrte sich dagegen alleine oder mit Hilfe anderer. Für Männer und Frauen sozial benachteiligter Bevölkerungsteile konnte Schmuggel einen Beitrag zur existentiellen Absicherung leisten. Es waren vornehmlich Bewohner grenznaher Gebiete, die diese Möglichkeit ergreifen konnten, doch auch in grenzferneren Teilen des Landes konnten Abnehmer und Verteiler der Waren vom Schmuggel leben. Anfang des 20. Jahrhunderts und in der Zwischenkriegszeit wurden wiederholt Grenz- und Zollbeamte „zur Nachtzeit meuchlings überfallen, beraubt, misshandelt und sogar gefährlich verletzt“, wie in zeitgenössischen Berichten zu lesen ist. Der Alltag eines Grenzbeamten war in dieser Zeit alles andere als einfach. Der Dienst war meist hart und entbehrungsreich, oft auch lebensgefährlich. Vor allem während der beiden Weltkriege waren die Grenzen ein gefährliches Pflaster, denn des Öfteren kam es zu teils heftigen Schießereien zwischen Grenzwächtern und bewaffneten Schmugglern.
An der Grenze in Tisis ereignete sich am 17. Juli 1919 eine tödliche Auseinandersetzung zwischen Probegendarmen und Schmugglern. Infolge zunehmender Schmuggelaktivitäten aus der Schweiz und Liechtenstein verstärkte das Bezirks-Gendarmeriekommando Feldkirch die Finanzwache in Tisis mit zwei Probegendarmen. Zur selben Zeit schleichen vier Oberländer Schmuggler, bepackt mit schweren Säcken, aus Schaanwald kommend, durch die finsteren Straßen der Ortschaft. Im Bereich des Schulhauses bemerken die Gendarmen dunkle Gestalten, die mit schnellen Schritten die Schatten der Nacht ausnützen. Angesichts dieser Beobachtung scheint ihnen rasches Handeln geboten. Die Turmuhr schlägt ein Uhr nachts, als Probegendarm Schuler auf die Schmuggler trifft. In weiterer Folge nehmen zwei der Angehaltenen, Gebhard Gut und Julius Müller, Reißaus, springen über einen nahegelegenen Gartenzaun und flüchten in Richtung Feldkirch. Die Aufgegriffenen, Hermann und Albert Gut, zwei Brüder aus Sulz, widersetzen sich der Anhaltung und leisten erheblichen Widerstand. Der sich in der Nähe befindliche Probegendarm Eisner hört den lauten Wortwechsel und eilt unverzüglich seinem Kollegen zu Hilfe. Die beiden Renitenten stürzen sich auf Schuler und versuchen, ihm die Waffe zu entreißen. Da Hermann Gut den Gendarmen Schuler mit dem Revolver bedroht, entschließt sich Gottfried Eisner, dem Bedrängten zu Hilfe zu kommen, und um sein und seines Kameraden Leben zu schützen, macht er von seiner Schusswaffe Gebrauch. Hermann Gut, 25 Jahre, erleidet einen Brustschuss und ist auf der Stelle tot. Auch sein Bruder Albert, 19 Jahre, wird von einem Schuss am Kopf getroffen und stirbt bald darauf im Stadtspital von Feldkirch. In der Nähe des Tatortes findet man im Rahmen der Nachsuche schwerbeladene Säcke, welche umfangreiches Schmuggelgut (ca. 12.000 Zigarren) enthalten.
Salz- und Schmalzschmuggel
Ein hochbrisantes Kapitel in der Geschichte des Vorarlberger Salzwesens, das immer wieder die Behörden beschäftigte, stellten die illegalen Salzeinschwärzungen aus dem benachbarten Ausland dar. Den nötigen Anreiz für den Salzschmuggel bot das zum Teil deutlich billigere bayrische und württembergische Salz, das in den Schweizer Kantonen gehandelt wurde. Auch die Einführung der bisher nicht bekannten Verzehrungs- oder Konsumsteuer auf den lebensnotwendigen Grundstoff Salz traf die Bevölkerung derart schwer, dass sowohl auf dem Lande wie auch in den Städten eine äußerst ungünstige Stimmung gegenüber den Regierungsstellen herrschte. Insbesonders gegen Ende der 20er Jahre des 19. Jahrhunderts nahm das Schwärzerunwesen derart überhand, dass einzelne Aktionen den Charakter eines Volksaufstandes gegen die vom Staat gesetzten Maßnahmen annahmen. Nachdem sich dagegen das Landgericht in Feldkirch alleine nicht mehr durchsetzen konnte, wurde um Hilfe bei den zuständigen Stellen in Innsbruck angesucht
Die sich rasch zuspitzende Situation entlud sich in den Nächten des 9., 12. und 13. Dezember 1829, als bewaffnete Schwärzerbanden mit ihrem Schmuggelgut aus dem Fürstentum Liechtenstein in österreichisches Gebiet einfielen und „auf eine aufsehenerregende und die Gemüter der Stadtbewohner erregende“ Art an der Stadt Feldkirch vorbeizogen, ohne dass von der zum Schutz bestimmten Kordonmannschaft (Schutz) auch nur der geringste Widerstand geleistet werden konnte. Zolloberaufseher Neyer von der k.k. Zolloberaufsicht Nofels gab über diesen Vorfall zu Protokoll: „Auf Verdacht einer vor sich gehen sollenden Schwärzung machten die oben erwähnten von halb 7 Uhr bis 12 Uhr Mitternacht eine Streifung nach der Gränze, und Vorpaß an der Heilligkreuzerbrücke, und nachdem aber während dieser Zeit nichts vorfiel und die Kälte auch von dieser Art war, daß unmöglich länger Zeit mehr ausgehalten werden konnte, so begaben sich die obrigen in ihre Quartiere, jedoch viertel auf 3 Uhr früh weckte der Gang eines Troßmenschen den Gefertigten auf, allwo derselbe eine Anzahl von 100 Salzschwärzer vor dessen Quartier vorüber gehen sah, auch bemerkte derselbe bey dem hellen Mondlicht unter dem Haufen Schwärzer mehrere Gewehre und Pistolen blitzen, welche sie zu theil bey der Heilligkreuzerbrücke wahrscheinlich aus Muthwillen oder als Herausforderung losdrückten und dreiviertel auf 3 Uhr kamen abermahls eine Rotte Schwärzer von beyläufig 80 Köpfe, welche in der mitte ein mit dem Bajonet gepflanztes Gewehr gleichsam als Siegesfahne in der Höhe zu tragen schienen. In der Früh meldete der Aufseher Jellineck dem gefertigten Oberaufseher gleichfalls von seinem Quartier aus, daß nemlich mit der Bemerkung geschehen zu haben, daß die vorübergehende Salzschwärzer welche auch andere Gattungen Waaren mitzutragen schienen, ihn bey seinem Quartier mit ungestummen Klopfen und den schimpflichsten Worten zur Gegenwehr herausgefordert hätten. Später erfuhr endlich der Gefertigte Oberaufseher, daß gestern Nachts in allem 238 (!) Schwärzer von dem Dorfe Mauren im Fürstentum Lichtenstein weckgegangen seyen, welche sich an der Gränze in 3 Collonien getheilt hätten, und so zwar, daß nemlich 30 Mann über die Letze und 180 Mann über Tisis und Heilligkreuz, und endlich 40 Mann über Schellenberg und Margarettenkapf nach dem Dorfe Göfis zugegangen seyen. Die besagten Schwärzer sollen nach gemachter Erkundigung lauter Voralbergische Einwohner, und zwar von dem Dorf Göfis und dem hiebey nächst gelegenen Dörfern gewest seyn …“
Im 19. Jahrhundert wurde dann zunehmend der Schmuggel von Textilwaren lukrativ, als durch die österreichische Schutzzollpolitik die Einfuhr derselben beschränkt wurde. Am Textilienschmuggel waren vor allem Vorarlberger Textilbetriebe in großem Stil beteiligt. So beschreibt der Vorarlberger Kreishauptmann Johann Ebner in seinen Berichten über Vorarlberg die Situation am Landgericht Dornbirn 1834, dass er hier „wenig Erfreuliches“ erfuhr: „Die Gemeinden wimmeln von Schwärzerbanden. Man wird ihren Bewohnern nicht unrecht tun, wenn man zwei Drittel davon darunter rechnet. Solange wie dermalen ein Schwärzer, dem ein Contraband gelingt, in einer Nacht mehr erwirbt als ein Arbeiter in acht oder 14 Tagen auf honette Art zu verdienen imstande ist, solange werden auch alle Maßregeln, die bisher schon gegen das Schmuggelwesen ergriffen wurden, vergebens sein.“ Der Schmuggel verleite, meinte Krauß, der Verfasser des Finanzstrafgesetzes (1835), „die Bewohner ganzer Landstriche zu Müßiggang, zu einem unsteten Leben und zu einem offenen oder versteckten Widerstand gegen die Anordnungen der Staatsverwaltung.“ Er gehe „Hand in Hand mit Gewalttätigkeit und den gefährlichen Verbrechen und ist, wie die Erfahrung lehrt, eine nur zu fruchtbare Pflanzschule für Mörder, Räuber und Diebe.“ Der Weg des Schmuggels führe also über Müßiggang und Widerstand gegen die Staatsgewalt zur Kriminalität.
Die Moralität der Leiblachtaler „Gränzer“
Auch an den Übergängen vom Leiblachtal nach Bayern standen die Grenzbeamten und überwachten das waldreiche, unübersichtliche Gelände. Die Kontrollen waren in den vergangenen Jahrhunderten äußerst genau und streng, sodass die einheimische Bevölkerung oftmals unter den Vorschriften und Schikanen zu leiden hatte. Dass die Zöllner ihre tägliche Berufspflicht überwiegend korrekt und pflichtgemäß erfüllten, soll an den Anfang dieser Ausführungen gestellt werden. Doch es „menschelte“ überall. Willi Rupp berichtete in „Hörbranz Aktiv“ von einem Hörbranzer Pfarrer, der 1838 in einem Bericht an das k.k. Land- und Criminalgericht Bregenz mit der „Moralität der Gränzer“ hart ins Gericht gegangen war. „Die Gränzgänger stünden in recht geringer Achtung, weil sie als Ausspäher und als Zwangsmänner angesehen würden, die wegen Kleinigkeiten die Einheimischen immer wieder anhielten.“ Außerdem wollten laut Pfarrer Bartholomäus Hörburger „keine ordentlichen, braven Leute zur Gränzwache, weil viele der bekannten Gränzjäger Leuthe ohne Profession oder verabschiedende Soldaten, arbeitsscheue oder ihrer Studien oder sonstigem Berufe entgangene Leuthe“ seien. Zudem ärgerte sich der Pfarrer über zwei ledige Kinder, die den Uniformierten zugeschrieben wurden. Unmoralisch war auch die Tatsache, dass den Gränzern „Weibsbilder“ aus den Rheingemeinden und dem Bregenzerwald, wo diese zuvor stationiert waren, nachgereist waren. Besonders verärgert war das geistliche Oberhaupt von Hörbranz laut Rupp über den Kontakt zu sechzehn- bis achtzehnjährigen Mädchen, über die von zu Hause „nicht gute Aufsicht und Ordnung gepflogen wird.“ Daraus ergebe sich natürlich der „Verdacht der Verführung und die Vermuthung entsteht, dass solche Weibsleute mit geschwärzten (geschmuggelten) Sachen leicht durchkommen.“ In den Jahren 1832 bis 1842 wurden in Hörbranz 372 Kinder geboren, davon 62 unehelich. Ein Teil dieses „Mißstandes“, dass jedes sechste Kind unehelich war, schrieb der Pfarrer vermutlich gar nicht so ungern den hier stationierten „Militärs“ und „Gränzjägern“ zu.
Lesen Sie in der März-Ausgabe im zweiten Teil der Serie von der „Zöllnerkultur“, die es einst in den Grenzdörfern entlang des Rheins gab, ganz nach der amüsanten Devise „Gschmugglat ischt
nit gstohla.“
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