Karlheinz Kopf

Präsident der Wirtschaftskammer Vorarlberg

175 Jahre Wirtschaftskammer Vorarlberg

Dezember 2025

Brief des Herausgebers

Die Wirtschaftskammer Vorarlberg wurde im Jahre 1850 von engagierten Unternehmern gegründet, um die Interessen aller gewerblich selbstständig tätigen Unternehmen zu bündeln und sie gegenüber der Politik und der öffentlichen Verwaltung zu vertreten. Die gesetzliche Mitgliedschaft gibt der Kammer seither die Legitimität, für die gesamte Wirtschaft zu sprechen. Sie hat dabei in ihrer Vertretungstätigkeit die gesetzliche Verpflichtung, einen Ausgleich der Interessen zwischen den verschiedenen Branchen und Unternehmensgrößen zu suchen.

Als Körperschaft öffentlichen Rechts ist die Wirtschaftskammer mit Selbstverwaltungsrecht ausgestattet und bildet so als Teil unserer liberalen Demokratie ein eigenständiges Gegengewicht zur staatlichen Autorität.
Im Rahmen der Sozialpartnerschaft haben die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen eine wichtige Funktion im Ausgleich der Interessen und damit eine wichtige demokratiepolitische Stabilisierungsfunktion in der Gesellschaft. Die Gegner der Kammern und der gesetzlichen Mitgliedschaft sollten sich daher immer vor Augen führen, dass sie mit der Forderung nach deren Abschaffung auch die Schwächung einer wesentlichen Säule unseres sozialen Friedens in Kauf nehmen.
Der umfassende Vertretungsanspruch der Wirtschaft, legitimiert durch die gesetzliche Mitgliedschaft, ist für die Kammern aber auch mit besonderen Verpflichtungen verbunden. Unter anderem mit jener, ihre Organisation nach den Prinzipien der Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit auszurichten und Leistungen, Strukturen und Finanzierung transparent darzustellen und immer wieder auf den Prüfstand zu stellen.
Angesichts der in den vergangenen Tagen aufgrund einiger Fehlentscheidungen, einer missglückten Krisenkommunikation, aber auch mancher schon länger anhaltender Fehlentwicklungen ist das auch zwingend notwendig, um verlorenes Vertrauen wieder zurückzugewinnen und die Legitimität der Organisation sowie deren gesetzlicher Rahmenbedingungen wieder herzustellen.

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