Nicht Obst, Apfel!

Nach zähen Verhandlungen hat das Finanzministerium in Sachen Registrierkassenpflicht einen Erlass verabschiedet, der wegen seiner schlichten Brillanz an dieser Stelle wiedergegeben wird. Es heißt in Punkt sechs: „Es müssen keine Einzelwarenbezeichnungen auf den Beleg gedruckt werden! Die Ware bzw. Dienstleistung muss nur identifizierbar sein.

Beispiel: statt „Obst“ muss „Apfel“ oder „Birne“ ausgeführt werden. Zwischen den verschiedenen Apfelsorten muss aber nicht unterschieden werden. Ob es sich bei dem Apfel um einen Granny Smith Apfel oder einen Golden Delicious handelt, ist nicht separat auszuweisen.“

Ein englisches Sprichwort sagt: „An apple a day keeps the doctor away.“ Das mag auf Mediziner zutreffen, aber leider nicht auf studierte Bürokraten …

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