Alfons Dür

* 1948 in Lauterach, Studium der Rechts­wissenschaften in Wien, Richter, von 1998 bis 2008 Präsident des Landesgerichtes Feldkirch. Forschungen zur NS-Justiz und zu Fragen der Rechts- und Justiz­geschichte Vorarlbergs.

„Inger – Du unvernünftige, unvollkommene Kreatur“

Mai 2026

Aus der Rechtsgeschichte der Maikäfer.

Als der Reiseschriftsteller Johann Georg Keyßler im Frühjahr 1729 an den Bodensee kam, sah er eine „unglaubliche Menge von May-Käfern so wol einzeln als tausendweise in dem See todt schwimmen.“ Er vermutete, sie hätten wohl durch einen „freywilligen verwegenen Flug ihr Grab allhier gefunden“, denn dass sie ihre Winterwohnung im Wasser gehabt hätten, „worin sie halb todt bis in den Frühling“ schlafen, sei wohl nicht anzunehmen. Näherliegend wäre die Annahme gewesen, dass sie im See entsorgt worden waren. Denn Maikäfer wurden gesammelt, mit siedendem Wasser übergossen, in Gruben vergraben, verfüttert oder in Gewässern entsorgt. In Feldkirch gab es jedenfalls Aufrufe, die toten Maikäfer nicht einfach in die Ill zu werfen. Sie mussten im städtischen Waschhaus beim Mühletor abgegeben werden.
Am 19. Mai 1888 rief der Bludenzer Anzeiger mit drastischen Bildern zur Bekämpfung der Maikäfer auf: „Welch Verheerungen die Maikäfer in den Flugjahren an den Blättern und Blüten unserer Obst- und Waldbäume anrichten, hat Jedermann, der einmal das traurige Bild einer Eiche gesehen hat, wie sie mitten im rings umher prangenden Frühlinge dürr und kahl wie fröstelnd dasteht und auch nicht Ein grünes Blättchen, dafür aber tausende von braunen Käfern trägt, leider schon wiederholt beobachten können.“ „Sammelt und vertilget Maikäfer“, lautete die Parole, „denn sie zerstören Hab und Gut des Landwirths, in diesem Jahr ob der Erde, das nächste Jahr in der Erde“. Das Landesgesetz vom 30. April 1870 machte dies allen Gemeinden zur Pflicht.
Lange wurde versucht, Maikäfer und Engerlinge durch Gebete, Prozessionen und geistlichen Beistand von Wiesen und Äckern fernzuhalten. Montafoner und Bludenzer wandten sich 1756 sogar an den Papst, um der großen Anzahl an Käfern und Engerlingen Herr zu werden. Der Papst empfahl ihnen, den „durch die menschlichen Sünden zunehmenden Zorn Gottes“ durch fromme Werke zu besänftigen. In der Schweiz gebot der Bischof von Lausanne 1479 den Engerlingen, „in den nächsten 6 Tagen zu weichen von allen Orten, an denen wächst und entspringt Nahrung für Menschen und Vieh.“ „Du unvernünftige, unvollkommene Kreatur, du Inger“, nannte er sie in seinem Monitorium, „Deines Geschlechts ist nicht gewesen in der Arche Noah.“ „Inger“ war die Bezeichnung für Engerling, der Larve des Maikäfers, die zwei bis vier Jahre das Wurzelwerk von Pflanzen in der Erde schädigt.
Prozesse gegen Maikäfer und schädliche Insekten gab es immer wieder. In der Diözese Chur wurden die Maikäfer sogar dreimal vor das geistliche Gericht geladen. Dreimal, weil man es für möglich hielt, dass sie „in Anbetracht ihres jugendlichen Alters und ihrer Kleinheit“, wie der Kulturhistoriker Max Kemmerich berichtet, die Ladung nicht gesehen haben könnten. Nachdem sie aber auch nach der dritten Ladung nicht vor Gericht erschienen, wurden sie in ihrer Abwesenheit in eine öde Gegend ohne Nahrung verbannt. Aber auch diesen Auftrag befolgten sie nicht.
Es blieb die Schädlingsbekämpfung von Hand. In vielen Gemeinden wurden „Käfergeschworene“ bestimmt, die in „Käferrechnungen“ festhielten, welche Mengen an Maikäfern und Engerlingen abgeliefert wurden. 
Die Gemeinde Thüringerberg erließ beispielsweise am 24. April 1846 eine Käferordnung, die auch von den männlichen Gemeindebürgern unterschrieben wurde. Danach waren die Eigentümer verpflichtet, ihre Bäume alljährlich bis spätestens Ende März von Raupen zu reinigen. Die Gemeindevorstehung legte fest, wann „beim Flug der Mayenkäfer“ mit dem Sammeln zu beginnen war und welche Menge bis zum Ende der Sammelperiode abgegeben werden musste. Die „Quantitäten“ der abzuliefernden „Mayenkäfer und Engerlinge“ richteten sich nach der Haushaltsgröße und dem Viehbestand. Sie konnten innert der Sammlungsperiode je nach Ausmaß der Maikäferplage erhöht oder verringert werden. Maßgebend war die Zahl der „Kommunikanten“ der Gemeinde. Kinder, die die Erstkommunion noch nicht erhalten hatten, wurden bei der Festlegung der „Quantitäten“ nicht berücksichtigt, wohl aber „Hornvieh“ und Pferde, sofern die Tiere mindestens ein Jahr alt waren. Für jedes dieser Tiere musste dann dasselbe Maß an Maikäfern gesammelt werden wie für Kommunikanten. Für „den Empfang der getöteten Mayenkäfer“ wurde „ein verläßlicher Mann“ aufgestellt, womöglich „an einem gut gelegenen Platz“. Dieser hatte ein genaues Verzeichnis über die abgelieferten Maikäfer zu führen. Engerlinge, die „zwischen der Flugzeit“ eingeliefert wurden, wurden „auf den nächsten Flug der Mayenkäfer“ angerechnet. Wer der Sammelpflicht nicht nachkam, wurde bestraft.
Maikäferordnungen mit ähnlichem Inhalt wie in Thüringerberg gab es in vielen Gemeinden Vorarlbergs. Ihre Einhaltung wurde von der Obrigkeit überwacht. Mit dem Aufkommen von Zeitungen wurde auch medial die strikte Einhaltung dieser Vorschriften propagiert. Der Bludenzer Anzeiger verwies beispielsweise am 19. Mai 1888 auf Sammelergebnisse im Kanton Bern, wo in den Jahren 1864 und 1865 über 2 Millionen Engerlinge eingeliefert worden seien und kam – mit großzügigen Berechnungen – zu dem Schluss: „Wären diese Engerlinge am Leben geblieben, so hätten sie sich in den nächsten Jahren auf 64 Milliarden vermehrt, und wenn man bedenkt, daß ein Engerling während seines Lebens, vom Ei bis zur Verpuppung, zirka 2 Pfund Pflanzenwurzeln verzehrt, so wird man auch den kolossalen Schaden ermessen, der dadurch entstehen kann.“
Bis in die 1950er Jahre wurden Maikäfer gesammelt. In vielen Gemeinden wurde ein kleines Entgelt dafür bezahlt. Insektizide und andere Mittel führten dann aber dazu, dass die oft poetisch verklärten Käfer immer seltener vorkamen. Reinhard Mey besang ihr weitgehendes Verschwinden 1974 mit dem Lied „Es gibt keine Maikäfer mehr“.

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