Gerold Strehle

geboren 1974 in Linz, Architekt, Gründer des Büros für Architektur und Umweltgestaltung in Bregenz und Wien

© Foto: Angela Lamprecht

„I HAVE A DREAM“

November 2020

Ich träume von einer österreichweiten einheitlichen Bauordnung, Bautechnikverordnung und Raumplanung. Ich träume von einer Fokussierung auf die Sanierung und Verbesserung bestehender Gebäude und bestehender Quartiere – von der Unantastbarkeit von Freiflächen.
Ich träume von einer professionellen Planungsbehörde, die regional organisiert, bei den Bezirkshauptmannschaften ihrem Auftrag nachkommt, welche die Aufgaben der Baurechtsverwaltung und der Raumplanungsbehörde wahrnimmt, Raumentwicklungskonzepte erstellt und fortlaufend evaluiert. Die Gemeinden haben ihre Verantwortung als Bau- und Raumplanungsbehörde erster Instanz missbraucht und raumplanerische Entscheidungen dem kurzfristigen Vorteil einzelner Partikularinteressen geopfert. 
Ich träume von einem landesweiten Raumplan in Vorarlberg, Bebauungsplänen in den Gemeinden, in denen klar und unmissverständlich die Nachverdichtung und Höhenentwicklung in den Quartieren geregelt ist.
Ich träume von Umwidmungen bei Frei- in Bauflächen nur unter der Voraussetzung, dass bereits gewidmete Bauflächen im gleichen Ausmaß in Freiflächen rückgewidmet werden. Die Bilanz der gewidmeten Bauflächen muss innerhalb der Gemeinde unverändert bleiben.
Ich träume von einer landesweiten Raumplanungsbehörde, welche dem Landesrat für Verkehr und Energie unterstellt ist. Die Koordination der Raumplanung mit den Abteilungen, die maßgeblich mit der Einhaltung unserer Klimaziele beschäftigt sind, wird dadurch ermöglicht. Diese verwaltungstechnische Stilblüte in Vorarlberg genießt bundesweit Exotenstatus.
Ich träume von der Schaffung einer landesweiten Agentur für Energiestrategie, einer Einrichtung, die konsequent die Programme und Prozesse zu CO2-Einsparungen, Sanierungsquoten, Verkehrstransformation und Industrieproduktion verfolgt und evaluiert, um die Klimaziele zu erreichen. In dieser Agentur werden auch die Sanierungsförderungen der ehemaligen Wohnbauförderung abgewickelt. 
Ich träume von der Möglichkeit eine Baubewilligung in Mehrparteienhäusern zum Zwecke der thermischen Verbesserung und/oder einer barrierefreien Adaptierung zu erwirken, wenn eine 50-prozentige Mehrheit der Miteigentümer dies beschließt. Die derzeitige Regelung, dass alle Miteigentümer einer baubewilligungspflichtigen Sanierung zustimmen müssen, führt zur Unsanierbarkeit des mehrgeschossigen Wohnbaus. Die Anteile jener Miteigentümer, welche sich finanziell nicht an den Sanierungskosten beteiligen wollen oder können, werden grundbücherlich in Höhe der anteiligen Kosten belastet – die Sanierungskosten werden zwischenzeitlich von der Sanierungsagentur übernommen. Beim Verkauf oder beim Übertragen dieser Miteigentumsanteile sind diese valorisiert der Sanierungsagentur zurückzuerstatten.
Ich träume von der Reduktion des Mehrwertsteuersatzes sämtlicher Planungs- und Bauleistungen im Rahmen von Sanierungsprojekten auf zehn Prozent, bei denkmalgeschützten Objekten entfällt die Mehrwertsteuer zur Gänze. Die Sanierungskosten können innert zehn Jahren á zehn Prozent jährlich abgeschrieben werden. Diese Reduktion des Steuersatzes sowie die jährliche Abschreibung erfreut sich in der Bundesrepublik Deutschland großer Beliebtheit.
Ich träume von einer Leerstandsabgabe auf nicht genutzte Wohn- und Betriebseinheiten in Höhe von zehn Prozent der ortsüblichen Miete. Diese Leerstandsabgabe wird jährlich um zehn Prozent erhöht. Die Gelder aus der Leerstandsabgabe fließen zweckgebunden in die landesweite Sanierungsförderung.
Ich träume von der Erteilung einer Baubewilligung für einen Neubau nur unter der Voraussetzung, dass nachweislich im Umkreis von drei Kilometern kein adäquates Objekt zur Sanierung zur Verfügung steht.
Ich träume von der ersatzlosen Streichung der Neubauförderung sowie der Pendlerpauschale. Die einzige Möglichkeit zur Erhaltung eines Wohnbaudarlehens zur Schaffung von Wohnraum gibt es im Rahmen der Sanierungsförderungen.
Ich träume von einem maximal zulässigen Energiebedarf einer Wohn- bzw. einer Betriebseinheit. Auf Basis des Energieausweises und der Haushaltsgröße wird der Gesamtenergiebedarf für Warmwasseraufbereitung, Heiz- und Kühlbedarf festgesetzt. Darüber hinausgehende Verbrauchsmengen werden CO2-besteuert.

Sehr verehrte Damen und Herren!

Beginnend mit 2021 wird die Republik Österreich mit einem Betrag in Milliardenhöhe die Ausgleichszahlung an jene Länder leisten, die erfolgreich die vereinbarten Klimaziele erreicht haben. Nachdem Österreich aber nicht sinkende (wie die Eidgenossen), sondern steigende CO2-Emissionen vorweist, werden sich diese Ausgleichszahlungen in Zukunft noch akkumulieren und in Abhängigkeit vom gehandelten CO2-Preis noch deutlich steigen, solange Österreich nicht die Trendumkehr schafft. 
Die zahlreichen jüngsten Verordnungen des Nationalrats zur Bekämpfung der Auswirkungen der Coronapandemie veranschaulichen die Wirkungskraft und den Gestaltungswillen einer Politik, die zum Handeln gezwungen ist. Die Dringlichkeit ist mittlerweile auch in Energiefragen gegeben – das deutliche Verfehlen der Klimaziele und das Missmanagement dahinter werden bloß durch ein anderes allgegenwärtiges Thema verdeckt.
Das langfristige Ziel der Erreichung der Klimaneutralität mit den Mitteln und der Verwaltungsstruktur eines Nachkriegsstaates stehen sich diametral gegenüber – ähnlich zwei Ruderern, die Rücken an Rücken im gleichen Boot sitzen. Mir ist klar, dass die Transformation eines gesamten Wirtschaftssystems, welche die menschliche Arbeitskraft sukzessive steuerlich entlastet und dafür den Energie- und den Ressourcenverbrauch stärker in die Verpflichtung nimmt, nicht von heute auf morgen umgesetzt werden kann. Jedoch fehlt mir aus heutiger Sicht der Etappenplan, die Perspektive, die erforderlichen Infrastrukturprojekte, welche diese bevorstehende Transformation einleiten sollen. Die Milliardenbeträge für die Ausgleichzahlungen werden uns – fürchte ich – dann letzten Endes fehlen …

Kommentare

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Ausgezeichneter Kommentar!! Alleine die Bewusstseinsbildung für Nachhaltigkeit und Ressourcenverbrauch liegt in der Verantwortung unserer Generation! Eine Leerstandsabgabe auf nicht genutzte Wohn- und Betriebseinheiten wäre in einer globalisierten Welt die Einfluss auf unser Ländle hat, ein wichtiger und richtiger Schritt!! Danke für Ihren Beitrag, es ist wichtig, dass wir darüber sprechen und schreiben!!!