Unverschämte Leerstandsabgabe
Das Land Vorarlberg hat vor nicht allzu langer Zeit (2018) eine Leerstandsstudie in Auftrag gegeben. Das wenig überraschende Ergebnis: Das restriktive Mietrecht schreckt viele Eigentümer davon ab, ihre leerstehende Immobilie zu vermieten – das wirtschaftliche Risiko wird oft als zu groß eingeschätzt. Dass das vermieterfeindliche Mietrechtsgesetz (MRG) Novellierungsbedarf hat, weiß die Politik seit vielen Jahren. Nur: Passieren tut, wie auf so vielen politischen Baustellen, rein gar nichts. Stattdessen versucht man sich unter dem Deckmantel des leistbaren Wohnens in polemischen Experimenten. Experimente, die medienwirksam kommuniziert werden – aber in der Sache rein gar nichts bewirken.
Noch 2015 hieß es von LH Markus Wallner zur Forderung der Grünen in Hinblick auf eine Leerstandsabgabe: „Das kommt sicher nicht.“ Nun, acht Jahre später, steht die Leerstandsabgabe kurz vor Beschlussfassung im Landtag – und mit ihr eine weitere Maßnahme, die Eigentümer zur Kassa bittet. Bis zu 2.775 Euro sollen zukünftig pro Jahr fällig werden, wenn man seine Immobilie nicht vermietet. Eine Strafabgabe, die kaum Ausnahmen vorsieht. Während es beispielsweise in anderen Bundesländern möglich ist, die Immobilie für den Eigenbedarf – etwa die Kinder – leerstehen zu lassen, ist das in Vorarlberg nicht als Ausnahme definiert. Auch bautechnische Bedenken werden nicht als Ausnahme zugelassen. Sprich: Entweder aufwendig und mit hohem finanziellen Aufwand sanieren – oder die Leerstandsabgabe wird fällig.
Anstatt also Druck auf die Bundesregierung auszuüben, dass sich endlich die Mietbedingungen verbessern, wird der Druck (einmal mehr) an die Eigentümer weitergegeben. Das ist verfassungsrechtlich bedenklich – und politisch unverschämt.