
Reformpartnerschaft: In der Halbzeit Null zu Null
Bei der Landeshauptleutekonferenz im Salzburger Leogang im Frühsommer 2025 haben sich Bundesregierung, Landeshauptleute sowie Städte- und Gemeindebund auf eine sogenannte „Reformpartnerschaft“ verständigt. Innerhalb von 18 Monaten sollen Reformen auf den Gebieten Gesundheit, Bildung, Energie und Verwaltung umgesetzt werden. Die Begeisterung war bei allen Beteiligten endenwollend, aber den durch die prekäre finanzielle Lage des Staates zu Partnern eines schwierigen Projekts zusammengeschweißten Politikern blieb nichts anderes übrig als eine gute Miene zu machen. Die von Einsparungsmaßnahmen auf allen Ebenen geplagte Bevölkerung will eine Modernisierung des Staates sehen, die ihn effizienter und preiswerter macht. Und die Medien unternehmen alles, damit die Regierenden diesen Wunsch nicht überhören können. Sie fordern massiv den großen Wurf ein und schrauben dadurch die Erwartungen in die Höhe.
(K)ein österreichisches Schicksal?
Einige Zeit schien es so, als ob die Reformpartnerschaft mit ihren vier Arbeitsgruppen ein österreichisches Schicksal erfahren würde: Im Gesundheitswesen ein paar Patientenströme hin- und herlenken, in der Bildung ein paar Fördergruppen neu aufgleisen und in der Energie den Strom ein bisschen günstiger machen und zum Drüberstreuen ein bisschen Digitalisierung in der Verwaltung. Alles nett, keine tiefgreifenden Reformen, niemand wird beunruhigt und im Grunde bleibt alles beim Alten. Das ist ungefähr auch der Halbzeitstand im Reformmatch. Es ist nichts, aber auch schon gar nichts entschieden, die Länder halten ein respektables Null zu Null gegen einen Bund, der die Medien überwiegend auf seiner Seite hat, aber unentschlossen agiert und vor allem selbst nicht zu wissen scheint, was er will.
Die Länder konnten mit dem Doppelsturm Tirol und Vorarlberg zuletzt sogar den Bund überraschend unter Druck setzen, indem diese „Westachse“ einen respektablen eigenen Verfassungsentwurf vorlegte, der durchaus zwischen einigen sinnvollen Zentralisierungen und ebenso sinnvollen „Verländerungen“ die Balance hält. Für österreichische Verhältnisse wäre die Realisierung des Länderentwurfs schon fast eine Revolution. Da konnte der Bundeskanzler gar nicht anders, als sich über den „konstruktiven Beitrag“ der Länder zur Reformpartnerschaft freuen. „Der Schreiber gewinnt“, sagt man beim Jassen.
Kann der Sonderbeauftragte das Spiel retten?
Ob die Bundesregierung den Ball weiterspielen wird, bleibt trotzdem fraglich. Zu befürchten ist vielmehr, dass die Reformvorschläge im Dschungel der Kabinette von Bundes- und Vizekanzler, Außenministerin und allen anderen Ministerinnen und Ministern hängen bleiben. Dann schläft das Spiel wieder ein und, abgelenkt von Ukraine, Grönland und Fußball-WM in den USA, werden alle überrascht sein, wie schnell 18 Monate vorüber sein können.
Der Bundeskanzler, dem klar geworden ist, dass ein Null zu Null das Publikum nicht gerade begeistern wird, hat in der Halbzeit mit Markus Gstöttner einen Sonderbeauftragten bestellt, der die verschiedenen Arbeitsgruppen koordinieren soll. Gstöttner war in den Kabinetten von Sebastian Kurz und Karl Nehammer tätig. Zumindest wird mit dieser Bestellung das Signal gesendet, dass Koordination und Steuerung bisher nicht die herausragenden Eigenschaften dieser Reformpartnerschaft waren.
Welche Ergebnisse?
Bleibt also die Frage, was die zweite Spielhälfte noch alles bringen kann. Dass Bund und Länder Spitäler und Schulen gegeneinander abtauschen, mit welchem Vorschlag die Salzburger Landeshauptfrau Edtstadler in einem überraschenden Alleingang vorgeprescht war, ist eher unwahrscheinlich. Weder ist es sinnvoll, dass die Länder im Gesundheitswesen ausgeblendet sind, noch dass der Bund nichts mehr in der Bildung zu sagen hat. Aber Edtstadler hat einen wichtigen Punkt getroffen: Es braucht im Spitalswesen eine bessere überregionale Abstimmung und Steuerung sowie im Bildungswesen einen Abbau der übermäßigen Zentralisierung. Personalressourcen und Schulorganisation gehören auf der regionalen Ebene geordnet.
Bei der Sozialhilfe sollte sich der Bund darauf beschränken, Mindestsätze eines menschenwürdigen Lebens festzulegen und von der Schnapsidee, die Sozialhilfebezieher zum AMS zu schicken, abrücken. Eine Verwaltungsreform könnte auch dadurch erzielt werden, dass die Landschaft der Bundesbehörden in den Ländern – von Arbeitsinspektorat über Bundesdenkmalamt bis hin zur Wildbach- und Lawinenverbauung – gelichtet und die Aufgaben in die Bezirksverwaltung oder in die Landesebene integriert werden. Synergien durch Zusammenführung von Verwaltungen erzielen, das muss das Ziel sein. Und ja, diesem Anliegen dürfen sich auch die Gemeinden nicht verschließen, die viel stärker und großflächiger als bisher kooperieren müssen.
Welche Aussichten?
Wie realistisch es ist, dass solche vorzeigbaren Ergebnisse erzielt werden, kann nicht gesagt werden. Die Bundesregierung wird die Erwartungen des Publikums nicht mit ein paar kosmetischen Änderungen abspeisen können. Und selbst wenn ihr ein „großer Wurf“ gelingen sollte: Einsparungen werden kaum kurzfristig erzielt werden können, sondern sich bestenfalls mittelfristig einstellen, was die Unzufriedenheit eher verstärken könnte.
Der Zeitdruck ist jedenfalls enorm: 2027 stehen unter anderem die Landtagswahlen in Oberösterreich und Tirol an. Bis dahin muss der Bundeskanzler liefern.









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