Peter Bussjäger

Peter Bussjäger (*4. Mai 1963 in Bludenz) ist Verfassungs- und Verwaltungsjurist. Bußjäger war zehn Jahre Direktor des Vorarlberger Landtags. Der Bludenzer ist Professor an der Universität Innsbruck, Direktor des Instituts für Föderalismus und Forschungsbeauftragter des Liechtenstein-Instituts sowie Mitglied des Liechtensteinischen Staatsgerichtshofs. 

(Foto: © Heinz Stanger)

Wenn es den Gesetzen dämmert ...

Februar 2018

Entbürokratisierung als Ziel

Die neue Bundesregierung hat sich Entbürokratisierung zum Ziel gesetzt. Darin unterscheidet sie sich noch nicht von vielen ihrer Vorgängerinnen. Interessant ist, dass sie in ihrem Regierungsprogramm vor allem drei Maßnahmen aufzählt: Rechtsbereinigung, Deregulierung und eine sogenannte „Sunset Clause“.

Zunächst zur Rechtsbereinigung: Der Auftritt des für Verwaltungsreform zuständigen Bundesministers Josef Moser zu diesem Thema war etwas verunglückt. Er hatte angekündigt, alle vor 1. Jänner 2000 erlassenen Gesetze aufheben zu lassen, was bei Laien und solchen Experten, die gewollt alles missverstehen, die Befürchtung auslöste, dass so ehrwürdige Gesetze wie das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) oder – womöglich aktueller – das immerhin in Verfassungsrang stehende Verbotsgesetz „rechtsbereinigt“ würden.

Das ist natürlich glatter Unsinn, niemand wird bei einer Rechtsbereinigung wichtige Gesetze aufheben. Sie dient vielmehr dazu, die Rechtsordnung von überflüssigem Ballast, zum Beispiel veraltete Rechtsvorschriften, die nicht mehr benötigt werden, zu entlasten. Mittlerweile hat sich nun auch die neue Rechnungshofpräsidentin Kraker eingeschaltet. Sie meint, Rechtsbereinigung sorge eigentlich nur für Beschäftigung in den Ministerien und bringe keine Entlastung. Damit tut sie dem Vorschlag Josef Mosers, immerhin ihres Amtsvorgängers, Unrecht: Rechtsbereinigung ist ein wichtiges und solides Instrument, um eine moderne Rechtsordnung zu erhalten.

Deregulierung

Recht hat die Rechnungshofpräsidentin allerdings insoweit, als Rechtsbereinigung nur dann Einsparungen bringt, wenn sie mit konsequenter Deregulierung verbunden wird, was die Bundesregierung zumindest nach ihrem Programm auch vorhat: Welches Gesetz brauchen wir wirklich noch? Oder, was freilich schwieriger ist: Wie können wir ein Gesetz so formulieren, dass dasselbe Ziel mit weniger Aufwand erreicht wird?

Allerdings sind auch diese Bestrebungen nicht ganz neu. In den letzten Jahren hat es immer wieder Deregulierungsgesetze gegeben. Es war wie mit mancher Steuerreform: Die Bürger spürten kurzfristig eine Entlastung, die spätestens nach ein, zwei Jahren von der kalten Progression aufgefressen wurde. Bei den Deregulierungen der Vergangenheit wurden viele Erleichterungen auf der Stelle durch neue Regulierungen wettgemacht.

Ob die Bundesministerien außerdem die richtigen Stellen sind, um zu prüfen, welche Gesetze in der Praxis wirklich notwendig sind, lässt sich hinterfragen. Die Beamten in den Ministerien verfügen über hohe Sachkenntnis, sie waren aber kaum je in irgendeiner Bezirkshauptmannschaft tätig, wo sie Erfahrungen über den Vollzug vor Ort hätten sammeln können, von Erfahrungen in der Wirtschaft ganz zu schweigen.

Institutionalisiertes Misstrauen

Die Zentralbürokratie fürchtet stets, die Kontrolle über die Vollziehung durch die Behörden in den Bezirken und auf Landesebene zu verlieren. So versuchen die Ministerien, fehlende Steuerungsmöglichkeiten durch noch mehr Vorschriften zu kompensieren. Das institutionalisierte Misstrauen gegenüber den untergeordneten Behörden und auch gegenüber den Bürgern und der Wirtschaft gehört zu den ungeschriebenen Gesetzen der Bürokratie. Allerdings wäre es ungerecht, nur die Ministerien für Regulierung verantwortlich zu machen: Es kommt durchaus vor, dass auch Vollzugsbehörden, die sonst gerne am meisten über die Gesetzesflut klagen, den Kontrollverlust befürchten. Und zu guter Letzt wünscht sich zuweilen sogar die Wirtschaft mehr Bürokratie, wenn sie aus bestimmten Gründen hofft, durch Regulierung den Markt abzuschotten.
Das alles macht das Projekt Deregulierung nicht gerade leicht. Nicht zuletzt deshalb hatte die Bundesregierung ursprünglich die Idee, einen großen Deregulierungskonvent einzuberufen. Sie ist jedoch zum Glück wieder davon abgerückt. Möglicherweise hätte der Deregulierungskonvent im Ergebnis zu einer noch größeren Regulierung geführt, wenn nämlich die Deregulierungshofräte aus den Ministerien mit ihren Kollegen aus den Ländern zusammengetroffen wären und ein paar ausgewählte Vertreter der Wirtschaft damit zufrieden gewesen wären, ihre spezifischen Interessen durchzusetzen.

Sunset Clause

Das dritte Projekt, mit der die Bundesregierung die Bürokratie zügeln will, ist die Sunset Clause. Darunter wird verstanden, dass ein neues Gesetz von vornherein mit einem „Ablaufdatum“ versehen wird, ab dem das Gesetz außer Kraft tritt, wenn seine Gültigkeit nicht verlängert wird.

Grundsätzlich klingt die Idee, ein Gesetz für beispielsweise fünf Jahre in Kraft zu setzen und rechtzeitig vor Ablauf zu evaluieren, ob es für die Zukunft noch gebraucht wird, verlockend. Dem Föderalisten stellt es allerdings die Haare auf: Es war in der Vergangenheit jahrzehntelang Praxis, Kompetenzerweiterungen des Bundes den Ländern dadurch schmackhaft zu machen, dass sie „vorläufig“ nur für befristete Zeit erlassen wurden. In keinem einzigen (!) Fall ist jemals eine solche Kompetenzverschiebung rückgängig gemacht worden. Im Gegenteil: All diese Bundeskompetenzen sind heute unbefristet in Kraft. Droht der Sunset Clause nicht ein ähnliches Schicksal, wenn dem Hofrat in seinem Ministerium dämmert, dass das neue Gesetz, mit dem die Abteilung seit ein paar Jahren gut beschäftigt ist, am Ende außer Kraft treten würde?

Die Vorhaben der Bundesregierung sind gut gemeint und wichtig. Ob sie im Gegensatz zu vielen Versprechungen der Vorgängerregierungen auch erfolgreich umgesetzt werden können, wird den Unterschied ausmachen.

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