
Ruhmgetippt – Willkommen in Vorregelberg
Von Oliver Ruhm (45) – er ist schon sein halbes Leben lang Unternehmer in der Vorarlberger Kreativbranche.
Wie immer sitzen wir im Ländle regeltechnisch zwischen den Stühlen und wissen nicht so recht, wohin uns wenden. Nördlich sind Regeln genau das: klare Leitplanken für ein gutes Miteinander. Und südlich? Wo fängt der Süden eigentlich an? In Liechtenstein? Am Gardasee? Schwieriges Terrain für mich, da jetzt Stellung zu beziehen. Sagen wir mal, Regeln werden dort (rein tendenziell und grob verallgemeinernd) gerne mal als lose Handlungsempfehlungen wahrgenommen.
Und bei uns? Schwierig. Klar, es gibt Grauzonen. Maiskolben zum Beispiel, das ist so ein Thema, wo wir Vorarlbergerinnen und Vorarlberger unsere Rechtschaffenheit ein klein wenig lockern und mit rotem Kopf heimradeln, die kolbige Beute im Kiki-Ladefach, ganz unten natürlich. Schuldbewusst auf den Gasgrill und schön aufessen (harter Futtermais), damit wir uns nicht auch noch Verschwendung nachsagen lassen müssen. Oder Schmuggeln. In meiner Kindheit hatte ich ab und zu eine Stange Zigaretten zwischen den Füßen, wenn es aus der Frankenzone heimwärts ging. Ansonsten natürlich der gute alte Versicherungsbetrug, das bewährte Zweithobby der Vorarlberger gleich nach der Rasenpflege. Da hab ich auch noch eine Geschichte zu erzählen.
Als junger Grafiker hatte ich bereits drei, vier Jahre brav in meine Betriebsbündelversicherung eingezahlt, die auch elektronische Geräte umfasste. Mit dem rechtschaffenen Gefühl, ein neuer Laptop müsste schon drin sein, ließ ich meinen versehentlich mal fallen. Den ersten Sturz überstand das gute Stück, ein zweiter Unfall musste geschehen. Tragische Sache, Display gerissen, einschläfern. Nach Schilderung der Sachlage informierte mich mein Versicherungsberater (mit einem hörbaren Grinsen in der Stimme), dass besagte Versicherung nur für Standgeräte gelte. Er gab mir noch den Tipp mit, nächstes Mal vor dem Unfall doch die Polizze zu konsultieren. Das war das Ende meiner Karriere als Versicherungsbetrüger, offenbar fehlte mir dazu das notwendige Talent und vielleicht auch die angebrachte Schläue.
Ich bin ja halber Montafoner. Egal ob südlich oder nördlich, die Einwohner der Talschaft haben ja im Allgemeinen den Ruf, es mit Besitz und Regeln eher weniger genau zu nehmen als der Landesschnitt. Einen Teil meiner Kindheit wuchs ich also in der Lochmühle (zwischen Tschagguns und Latschau) bei meinen Großeltern auf. Und mit großer Bewunderung für meinen Ehni, der mit seinem Sinn für Gerechtigkeit und Fairness nach meiner Empfindung so oft den Sweet Spot zwischen blindem Gehorsam und persönlicher Freiheit traf. Und natürlich stets, ohne dabei jemandem in Ab- oder Anwesenheit zu schaden. Ein paar Trauben vom Weinberg, ein Parkplatz in komfortabler Lage oder eine zusätzliche Fahrt mit dem Lift oder ein Späßchen mit den Zöllnern – für mich war (und ist) er ein Guter, ein Selbstbestimmter, ein Alpen-Freibeuter, ein Held. Wie findest du das?
Schlau, wie so oft, die Deutschen, denn sie haben ihr Grundgesetz: Die „Allgemeine Handlungsfreiheit“ besagt salopp interpretiert: wenn was nicht verboten ist und wenn du keinem schadest, ist es erlaubt. Als Beispiel wird dort das Reiten im Wald genannt, was ich jetzt weniger mache. In Österreich, meint die KI, gibt es kein direktes Pendant dazu, also weder zum Grundgesetz noch zur allgemeinen Handlungsfreiheit. Lustig, da ich die Redewendung „Darf man das denn?“ eher nördlich der Alpen verorten würde. Aber da unterliege ich vielleicht einer kognitiven Verzerrung.
Apropos, Alpen. Wer meine Kolumne liest, findet auch ein paar Einblicke in meine Familie. Heute darf mein Ehni die Abschluss-Anekdote liefern. Als begeisterter und langjähriger Nudist entdeckte er vor vielen Jahren das Nacktwandern für sich. Das war damals noch nicht so klar geregelt, für ihn war das damit erlaubt. Die Ahna zog es vor, in gebührendem Abstand zu folgen, Gründe blieben ungenannt. Der Legende nach traf er auf dem beschwingten Weg auf zwei deutsche Touristen. Sie grüßten freundlich und fragten, ob er denn für das Nacktwandern eine Bewilligung oder ein Ticket habe, offenbar aus eigenem Interesse. Mein Ehni erwiderte, er habe dafür eine Tageskarte gelöst. Und die deutschen Kollegen hätten Glück, die Kassiererin komme ein Stück hinter ihm nach, falls Interesse bestehe. Darf man das denn?









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