
Ein Sicherheitsnetz für die Wirtschaft
Die Coronakrise stellt besonders die Wirtschaft vor immense Herausforderungen. Liquidität zu gewährleisten, Arbeitsplätze zu erhalten und Existenzen zu sichern, das ist in der gegenwärtigen Situation das Gebot der Stunde.
Die Ausbreitung des Corona-Virus sorgt für massive soziale und wirtschaftliche Einschränkungen. Die Wirtschaftslage ist weltweit unübersichtlich und belastet Staatsbudgets, Konjunktur, Börsen und Produktion. Die Lieferketten sind zum Teil unterbrochen, Geschäfte mussten per Gesetz schließen, der Austausch von Waren über Ländergrenzen hinweg ist nur mit hohem Einsatz aufrechtzuerhalten. Auch der Tourismus ist zum Erliegen gekommen, und Kongresse, Messen sowie Veranstaltungen wurden abgesagt oder verschoben. Erste Wirtschaftsprognosen und aktuelle Arbeitsmarkzahlen sind düster.
Zahlreiche Sofortmaßnahmen sollen helfen, die Folgen abzufedern. Gemeinsam mit der Bundesregierung haben die Sozialpartner ein 38 Milliarden Euro schweres Rettungspaket für Betriebe und Arbeitsplätze geschaffen: Neben einer Corona-Kurzarbeitsregelung, Überbrückungsgarantien, Haftungen, Direktkrediten sowie Steuer- und Abgabenstundungen wird derzeit auch ein Erste-Hilfe-Fonds zur Unterstützung bei Lebenshaltungskosten vor allem für EPU, Kleinstunternehmen, freie Dienstnehmer und Non-Profit-Organisationen vorbereitet und ausgerollt.
Ein entscheidender Baustein zur wirtschaftlichen Stabilisierung geht auf die Initiative der Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter zurück: Die eingeführte Kurzarbeit erspart nicht nur zehntausenden Werktätigen erst einmal das Leid der Arbeitslosigkeit, sondern ermöglicht es Betrieben auch, nach etwaiger Entspannung der Lage mit der gleichen, eingearbeiteten Belegschaft wieder durchzustarten. Das Land Vorarlberg hat über das 38-Milliarden-Euro-Hilfsprogramm des Bundes hinaus bis zu 100 Millionen Euro aus eigenen Mitteln für entsprechende Maßnahmen zugesagt. Einrichtungen wie das AMS, die Wirtschaftskammer, die Sozialversicherungen und weitere bieten ihrerseits konkrete Hilfen an. Es wird derzeit mit Hochdruck an der Ausarbeitung und Umsetzung der angekündigten Hilfsprogramme gearbeitet, um die notwendige Unterstützung rasch und unbürokratisch zur Verfügung stellen zu können. Ein kleiner Überblick:
- Härtefonds: Mit bis zu 6000 Euro pro EPU, Kleinstunternehmer, neuen Selbstständigen, freiem Dienstnehmer und Freiberufler soll rasch und unbürokratisch geholfen werden (dotiert jetzt auf zwei Milliarden Euro).
- Nothilfefonds: Bis zu 15 Milliarden Euro für direkt betroffene Branchen mit einer Mischung aus Kredit und Zuschüssen.
- Vorarlberg-Soforthilfefonds: Er richtet sich an jene Personen und Unternehmen, die beim Härtefallfonds des Bundes aufgrund der dort geltenden Bestimmungen noch nicht berücksichtigt werden oder die sich weiterhin in einer existentiellen Notlage befinden.
- Mikrokreditmodell: Um Einpersonenunternehmen (EPU), Kleinstbetriebe bis maximal zehn Mitarbeitende, neue Selbstständige und freiberuflich Tätige in der Ausnahmesituation zusätzlich zu unterstützen, wird derzeit in enger Abstimmung mit den Sozialpartnern und den Vorarlberger Regionalbanken an einem Mikrokreditmodell gearbeitet.
- COVID-19-Kurzarbeitsmodell: Auf Basis einer Sozialpartnervereinbarung kann eine Kürzung der Arbeitszeit von 10 bis 90 Prozent beantragt werden, die phasenweise sogar auf 0 Prozent gesenkt werden kann. Der entstandene Entgeltausfall wird durch das AMS auf bis zu 90 Prozent des Nettogehalts ausgeglichen.
- Wirtschaftskammer: Die Grundumlagen werden den Kammermitgliedern für das Jahr 2020 bis auf Weiteres nicht vorgeschrieben.
- aws- und ÖHT-Garantien: Die schon bestehenden Überbrückungsgarantien für Betriebsmittelkredite für EPU/KMU sowie Tourismusbetriebe werden ausgebaut. Eine Ausweitung auf größere Unternehmen wurde bereits angekündigt.
- Finanzministerium: Auf Antrag sind Steuerstundungen, Herabsetzung der Steuervorauszahlungen, Abstandnahme von Nachforderungszinsen, Stundungszinsen und Säumniszuschlägen möglich.
- Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS): Stundungen, Ratenzahlungen, Herabsetzen von Beitragsgrundlagen und Nachsicht von Verzugszinsen sind möglich.
- Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK): Stundungen, Ratenzahlungen, Nachsicht bei Säumniszuschlägen, Aussetzen von Exekutionsanträgen und Insolvenzanträgen sind möglich.
- Gemeinden: Aussetzung der Einbringung von Gemeindeabgaben.
Viele dieser Maßnahmen tragen die Handschrift der Sozialpartner. Sie leisten damit viel für die Krisentauglichkeit des Landes. Bestimmte politische Kräfte haben oftmals die Notwendigkeit der Sozialpartnerschaft in Frage gestellt. Die aktuelle Situation belehrt sie eines Besseren. Gerald John schrieb im „Standard“ treffend: „Wer die Sozialpartnerschaft demontiert, setzt die Krisentauglichkeit des Landes aufs Spiel.“ Und: „Die federführende Rolle der Sozialpartner passt so gar nicht zum seit einem Vierteljahrhundert regelmäßig anschwellenden Abgesang.“
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