Peter Freiberger

Dümmer als die Polizei erlaubt

März 2015

Zum Glück werden viele Gaunereien und Verbrechen geklärt. Oft ist dies der akribischen Arbeit der Polizei zu verdanken, manchmal ermittelt Kommissar Zufall erfolgreich. Hin und wieder geschieht es freilich, dass sich die Gauner selbst Eier legen, die niemand für möglich halten würde.

Im Landeskriminalamt Vorarlberg in Bregenz sitzen einige hartgesottene Polizisten, die immer wieder mit abscheulichen Auswüchsen von Kriminalität umgehen müssen. Dies fällt wohl selbst nach vielen Dienstjahren schwer.

Gelegentlich lockern allerdings besonders „kreative“ Kriminelle den Alltag auf – solche, die sich durch Tolpatschigkeit auszeichnen und sich damit quasi selbst ans Messer liefern. Dann darf die Vorarlberger Polizei über einiges an ungewollter Zusammenarbeit seitens ihrer Klientel schmunzeln. Beispiele gefällig? Der bisher letzte Fall im Land, der sich in die – despektierliche – Rubrik „dümmer als die Polizei erlaubt“ einordnen lässt, ereignete sich Anfang des Jahres in Wolfurt. Dort brach Mitte Jänner ein zunächst unbekannter Täter ausgerechnet in die örtliche Polizeiinspektion ein. Dabei handelt es sich ja an sich schon um ein recht außergewöhnliches Unterfangen.

Ermittlungsakten bei Einbruch gestohlen

Er sägte Gitterstäbe durch und brach ein Fenster auf. Seine Beute: Ein Ladekabel, Batterien, eine Polizeitasche. Ach ja – und Schriftstücke zu einem Ermittlungsverfahren ließ er ebenfalls mitgehen. Der Einbruch gelang, der Täter tauchte unter und wiegte sich in Sicherheit. Dass die Polizei wohl rasch die Person verdächtigen würde, die in den gestohlenen Ermittlungsakten die Hauptrolle spielt, hatte der Einbrecher offenbar nicht einkalkuliert. Es dauerte nur wenige Stunden, bis die Beamten an seiner Haustür klingelten. Die Sache ging jedenfalls in die Hose – mit Ansage, darf man getrost sagen. Allerdings: Geständnis hat der Verdächtige bisher keines abgelegt.
Während der naive Einbrecher auf seinen Prozess wartet, hat ein „Kollege“ von ihm bereits seine Strafe bekommen. „Kollege“ deshalb, weil er in der Serie „dümmer als die Polizei erlaubt“ ebenfalls eine ausgezeichnete Figur abgäbe. Ob die 16 Monate „Schmalz“, die er ausfasste, auch den einen oder anderen Tag für Tolpatschigkeit beinhalten, weiß nur der Richter. Der 17-Jährige hatte im Oktober in Wien einen Autoreisezug Richtung Feldkirch bestiegen. Während der mehrstündigen Fahrt hatte er ausreichend Zeit, um in aller Ruhe – abgesehen vom Zuglärm – die Autos auf den Waggons aufzubrechen. Er schlug bei zehn Fahrzeugen die hinteren Seitenscheiben ein und entriegelte anschließend die Türen. Auf diese Weise erbeutete der reisende Einbrecher Fotoapparate, Laptops und ähnliche Gegenstände im Gesamtwert von knapp 5000 Euro.
Dazu verursachte er beträchtlichen Sachschaden. Die Einbrüche fielen im Bahnhof Feldkirch auf, wo die Autos abgeladen wurden. Der Täter war freilich inzwischen vom Zug gesprungen und samt Beute unbemerkt geflohen.

Festnahmebestätigung zurückgelassen

Der 17-Jährige hatte sich allerdings einen ebenso kuriosen wie verheerenden Fauxpas geleistet: Der Mann, der zuvor bereits einmal festgenommen worden war, hatte sich damals eine Bestätigung der Festnahme ausstellen lassen. Und wie das Leben so spielt, hat er eben diese Bestätigung mit all seinen persönlichen Daten in einem der aufgebrochenen Autos verloren. Die Polizei nahm das unerwartete „Geschenk“ dankend an. Sofort begann eine Fahndung, eine Woche später verhaftete die Exekutive den 17-Jährigen in Innsbruck. Ob er neuerlich eine Bestätigung verlangte, ist nicht bekannt … Der Richter fand alles zusammen insgesamt nicht komisch und verurteilte den Täter – auch wegen eines Vordelikts – schließlich zu 16 Monaten Haft – sechs davon unbedingt.

Ortungssystem im Mähroboter

Der letzte hier präsentierte Fall tanzt ein wenig aus der Reihe. Nicht der Gauner war hier dümmer als irgendjemand erlaubt, vielmehr war das Opfer deutlich schlauer als der Kriminelle.
Ein Unbekannter hatte in einem Garten einen teuren Mähroboter gestohlen und unerkannt das Weite gesucht. Der Besitzer musste ein neues Gerät kaufen, wollte sich dieses aber nicht wieder entwenden lassen. Deshalb baute er kurzerhand ein Ortungssystem in das Gerät ein. Es sollte ihn bei einem neuerlichen Diebstahl auf die richtige Spur bringen.
Und tatsächlich kam der Roboter erneut abhanden. Der Täter hatte freilich nicht mit dem Einfallsreichtum und den technischen Fähigkeiten des Besitzers gerechnet. So fand das Opfer den Roboter im Garten des Diebes wieder. Und siehe da: Wie die Ermittlungen der Polizei ergaben, handelte es sich beide Male um denselben Täter.
Das Engagement des Opfers führte nicht bloß zur Aufklärung des Roboterdiebstahls. Die Polizei entdeckte bei dem Täter außerdem eine große Zahl in ihre Einzelteile zerlegte Mountainbikes. Auch die entpuppten sich allesamt als gestohlen. Der Dieb hatte die Teile im Internet zum Verkauf angeboten. Jetzt half er den Kriminalisten, sie wieder zusammenzufügen. Eigentlich ein geschickter Bursche, der letztendlich aber an der Überlegenheit des Opfers scheiterte. Zum Glück.

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