Dieser Bonus im Rahmen des Baupaktes der Bundesregierung entlastet den Faktor Arbeit, bringt zusätzliche Steuereinnahmen und sichert Arbeitsplätze in der gewerblichen Wirtschaft. Der Handwerkerbonus ist sowohl für Konsumentinnen und Konsumenten als auch für die klein- und mittelständischen Handwerksbetriebe ein wichtiger und richtiger Impuls in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten.
Es ist sehr erfreulich, dass das Wirtschaftsministerium rasch nach dem Beschluss schon die wesentlichen Infos für die Beantragung des Handwerkerbonus veröffentlicht hat. Das ist eine große Hilfe für alle Konsumenten und auch für die Betriebe. Diese Informationen sind gefragt, weil der Bonus ab dem 15. Juli auch rückwirkend gilt – für Arbeitskosten von Handwerkerleistungen, die ab 1. März 2024 für die Sanierung, Modernisierung, Renovierung sowie den Neu- und Zubau angefallen sind oder anfallen. Die Bundesregierung ist der Wirtschaftskammer-Forderung nach rückwirkender Geltung nachgekommen. Alle bereits jetzt beauftragten Leistungen kommen in den Genuss der Förderung.
Der Handwerkerbonus unterstützt Sanierungs- und Renovierungsmaßnahmen sowie Neu- und Zubauten von privat genutzten Wohn- und Lebensbereichen. Förderfähig sind Leistungen von Fachbetrieben bis maximal 10.000 Euro pro Privatperson, Wohneinheit und Kalenderjahr. Dabei werden 20 Prozent der Arbeitskosten gefördert, somit erhalten Konsumenten für Leistungen in diesem Jahr bis zu 2000 Euro zurück, im Jahr 2025 maximal