Von Spitzenjobs, Aufstiegsambitionen und Überstunden
In der Debatte um Gehaltsunterschiede zwischen Männern und Frauen wird in der Öffentlichkeit traditionell davon ausgegangen, dass sie zu einem Großteil durch Diskriminierung gegen Frauen zu erklären sind. Empirische Daten von über 1100 Rechtsanwälten mit sechsstelligen Gehältern zeichnen ein deutlich differenzierteres Bild.
In der Literatur zur Erklärung von Gehaltsunterschieden zwischen Männern und Frauen wird immer wieder auf die „long hours“ in Spitzenjobs als ein Mosaiksteinchen zur Erklärung dieser Unterschiede verwiesen, die gerade in sehr gut bezahlten Berufen immer noch substanziell sind. Der Verweis auf „long hours“ bedeutet, dass man in Spitzenjobs nicht einfach nach 40 Stunden (oder noch weniger) nach Hause geht, sondern dass man in solchen Jobs sehr viel mehr arbeiten muss, insbesondere weil Klienten das erwarten.
Wenn beispielsweise ein Klient eine millionen- oder milliardenschwere Fusion mit einer anderen Firma über die Bühne bringen möchte, ist es undenkbar, dass die federführenden Rechtsanwälte in der mit der Fusion beauftragten Kanzlei um 16.00 Uhr den Stift fallen lassen. Solche Situationen sind weit verbreitet, wenn es um hochspezialisierte Berufe geht, insbesondere in hochpreisigen Dienstleistungsbranchen, wie etwa in der Unternehmensberatung, der Finanzindustrie oder eben in großen Rechtsanwaltsfirmen.
Die Notwendigkeit, für Klienten auch außerhalb der normalen Dienstzeiten verfügbar zu sein und deren Anliegen zu bearbeiten, wird oft als