Aus der Rechtsgeschichte der Maikäfer.
Als der Reiseschriftsteller Johann Georg Keyßler im Frühjahr 1729 an den Bodensee kam, sah er eine „unglaubliche Menge von May-Käfern so wol einzeln als tausendweise in dem See todt schwimmen.“ Er vermutete, sie hätten wohl durch einen „freywilligen verwegenen Flug ihr Grab allhier gefunden“, denn dass sie ihre Winterwohnung im Wasser gehabt hätten, „worin sie halb todt bis in den Frühling“ schlafen, sei wohl nicht anzunehmen. Näherliegend wäre die Annahme gewesen, dass sie im See entsorgt worden waren. Denn Maikäfer wurden gesammelt, mit siedendem Wasser übergossen, in Gruben vergraben, verfüttert oder in Gewässern entsorgt. In Feldkirch gab es jedenfalls Aufrufe, die toten Maikäfer nicht einfach in die Ill zu werfen. Sie mussten im städtischen Waschhaus beim Mühletor abgegeben werden.
Am 19. Mai 1888 rief der Bludenzer Anzeiger mit drastischen Bildern zur Bekämpfung der Maikäfer auf: „Welch Verheerungen die Maikäfer in den Flugjahren an den Blättern und Blüten unserer Obst- und Waldbäume anrichten, hat Jedermann, der einmal das traurige Bild einer Eiche gesehen hat, wie sie mitten im rings umher prangenden Frühlinge dürr und kahl wie fröstelnd dasteht und auch nicht Ein grünes Blättchen, dafür aber tausende von braunen Käfern trägt, leider schon wiederholt beobachten können.“ „Sammelt und vertilget Maikäfer“, lautete die Parole, „denn sie zerstören Hab und Gut des Landwirths, in diesem Jahr ob der Erde,